Stellungnahme zur Änderung der Eigenmittelverordnung sowie zu den Eckwerten zur Änderung des Bankengesetzes
29.09.2025
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Auf einen Blick
Das Inkrafttreten der neuen Eigenmittelverordnung (ERV) nur dann sinnvoll, wenn sie zeitlich mit anderen Bankenregulierungsprojekten abgestimmt ist, um eine spätere Revision zu vermeiden. Obwohl das Ziel, die Stabilität des Finanzplatzes zu stärken, grundsätzlich unterstützt wird, lehnt economiesuisse das vorliegende Regulierungspaket wegen mangelnder Verhältnismässigkeit, fehlender internationaler Abstimmung und unklarer Auswirkungen ab. Die Vorschläge gefährden die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzsektors und damit die Schweizer Gesamtwirtschaft. Statt eines isolierten «Swiss Finish» fordert economiesuisse eine koordinierte, international abgestimmte Regulierung mit fundierter Folgenabschätzung.
economiesuisse fordert, dass Inkrafttreten und Übergangsfristen der ERV-Bestimmungen mit den entsprechenden Regelungen auf Gesetzesebene abgestimmt werden. Es muss sichergestellt werden, dass die Verordnung erst in Kraft tritt, wenn die zahlreichen anderen Bankenregulierungsprojekte soweit fortgeschritten sind, dass es danach keine erneute Revision der ERV mehr braucht.
economiesuisse unterstützt zwar das Ziel, die Stabilität des Finanzplatzes zu stärken, erachtet das Regulierungspaket jedoch sowohl in den Eckwerten als auch bei den Vorschlägen zur Eigenmittelverordnung als zu weitgehend. Wir lehnen die vorliegenden Vorschläge daher ab. Sie gefährden durch die Schwächung des Finanzsektors die Finanzstabilität und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit, was für den Wirtschaftsstandort Schweiz fatal wäre. Die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Verwaltung muss in dieser wichtigen Sache besser funktionieren.
Es braucht eine international abgestimmte Regulierung statt eines unverhältnismässigen «Swiss Finish», basierend auf einer Gesamtsicht aller Vorhaben und damit einhergehend eine umfassende Regulierungsfolgeabschätzung. Die Vorlage greift inhaltlich zu kurz und zugleich zu tief: Auch wenn einzelne Bestimmungen direkt primär systemrelevante Banken unverhältnismässig belasten, werden die negative Auswirkungen letztlich vom gesamten Finanzplatz und der Schweizer Wirtschaft getragen.
Dadurch ist das breit aufgestellte Finanzsystem in der Schweiz und die Finanzierung der Realwirtschaft gefährdet. Die Regulierungsvorschläge sind Teil eines regulatorischen Flickwerks, dessen Auswirkungen nicht nachvollziehbar sind.
Inhaltlich kritisieren wir insbesondere:
- zusätzliche Eigenmittelanforderungen ohne internationale Abstimmung,
- fehlende Verhältnismässigkeit im Geltungsbereich und zu geringe Differenzierung zwischen einzel-
nen Instituten, - unverhältnismässige und rechtsstaatlich bedenkliche Ausweitung der FINMA-Kompetenzen und
- eine fehlende Gesamtschau und seriöse Kosten-Nutzen-Analyse.
Gerade jetzt ist es entscheidend, die Schweizer Wirtschaft vor verzerrenden, international nicht koordinierten Regulierungen zu bewahren. Das Risiko eines Spillovers in die Gesamtwirtschaft ist erheblich. Ein Einbezug der Versicherungswirtschaft in die Vorlage ist zu unterlassen. Statt voreiliger Anpassungen braucht es ein integriertes, international abgestimmtes Regulierungskonzept, das Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit gleichermassen sichert.
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