Konferenz

Staatsverträge vors Volk: economiesuisse begrüsst Ablehnung der Initiative im Nationalrat

An seiner heutigen Sitzung hat der Nationalrat die Volksinitiative „für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)“ mit 117:55 Stimmen deutlich abgelehnt und sich für den bundesrätlichen Gegenvorschlag ausgesprochen.

Die Initiative der AUNS will das obligatorische Referendum ausweiten. Alle völkerrechtlichen Verträge in sogenannt „wichtigen Bereichen“ sollen zwingend dem Volk und den Kantonen zur Abstimmung unterbreitet werden. Auch über Verträge, die Ausgaben nach sich ziehen, soll automatisch abgestimmt werden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Initiative zu weit geht, hat ihr aber einen direkten Gegenvorschlag gegenübergestellt. Dieser sieht das obligatorische Referendum für jene Staatsverträge vor, die eine Änderung der Bundesverfassung erfordern oder einer solchen gleichkommen.

economiesuisse begrüsst die deutliche Ablehnung der Initiative durch den Nationalrat. Die global ausgerichtete Schweizer Wirtschaft ist auf stabile und vorhersehbare Rahmenbedingungen angewiesen. Diese werden durch ein dichtes Netz von Staatsverträgen gewährleistet. Bei umstrittenen Vorlagen kann bereits heute das Referendum ergriffen werden. Dieses System hat sich bewährt und gewährleistet, dass eine Abstimmung vom Bürger auch tatsächlich gewünscht wird. Bei dem von der Initiative geforderten Abstimmungsautomatismus käme es zu zahlreichen zusätzlichen Abstimmungen über unbestrittene Abkommen. Die Folge wären nicht nur Verunsicherung und Stimmabstinenz, sondern vor allem eine Einschränkung des aussenpolitischen Spielraums der Schweiz und eine Verzögerung bei der Genehmigung und Inkraftsetzung von Staatsverträgen.

Aus wirtschaftspolitischer Sicht bestehen keine Vorbehalte zum Gegenentwurf, den der Nationalrat heute mit 115:52 Stimmen gutgeheissen hat. Wie die Ratsdebatte gezeigt hat, bleibt jedoch auch hier unklar, welche Staatsverträge künftig Volk und Ständen unterbreitet werden müssen. Es besteht noch zusätzlicher Klärungsbedarf.