unterschiedlich hohe Münzstapel

Sparwille bei der 6. IV-Revision erlahmt

Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-SR) will die Revision der Invalidenversicherung weiter abschwächen. Das bereits vom Bundesrat stark reduzierte Sparvolumen soll noch weiter vermindert werden. Damit ist eine fristgerechte Sanierung der IV zweifelhaft. Dies gefährdet auch die AHV. Zur nachhaltigen Sicherung der Sozialwerke sind die nötigen Massnahmen entschieden umzusetzen statt immer mehr abzuschwächen.

​Der Sparwille der Politik zur nachhaltigen Sanierung der IV nimmt weiter ab. Nach dem Vorschlag der SGK-SR würde sich das Sparvolumen von ursprünglich 700 Millionen Franken auf 250 Millionen Franken reduzieren. Damit ist die fristgerechte Sanierung der Versicherung in Gefahr.

Zwar sieht die zukünftige Finanzlage der IV gemäss den jüngsten Szenarien des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) positiver aus, jedoch ist man beim Zeitpunkt der Berechnung von einer besseren Wirtschaftslage ausgegangen. Die weltweite Schuldenkrise hat sich in den vergangenen Monaten weiter ausgebreitet und hat nun definitiv auch die Schweizer Wirtschaft erreicht. Eine baldige Lösung der internationalen Schuldenproblematik liegt zurzeit noch in weiter Ferne. Die Sanierung der IV darf deshalb nicht von einer guten Wirtschaftsentwicklung abhängig gemacht werden.

Verlängerung der Zusatzfinanzierung ist inakzeptabel
Im Hinblick auf den geringeren Sparwillen der Politik besteht die Gefahr, dass die IV nach Ablauf der Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuer nicht auf eigenen Beinen stehen kann. Derzeit fliesst pro Jahr rund eine Milliarde Franken aus der Mehrwertsteuer an die IV. economiesuisse hatte 2009 der befristeten Mehrwertsteuererhöhung zwar zugestimmt; dies aber unter der Bedingung der Befristung bis Ende 2017. Deshalb kann für economiesuisse eine Weiterführung der IV-Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuer nicht zur Debatte stehen.

Bereits in der Vergangenheit gab es zwei Kapitaltransfers von der EO an die IV im Umfang von rund 3,7 Milliarden Franken. Zusätzlich erhielt die IV Anfang 2011 für den eigenen Fonds von der AHV rund 5 Milliarden Franken. Nach diesen einnahmeseitigen Massnahmen ist es deshalb an der Zeit, dass die IV jetzt konsequent ausgabenseitig saniert wird. Eine Abschwächung der ursprünglichen Einsparungen ist nicht angebracht.

Mit 15 Milliarden Franken bei der AHV verschuldet
Heute ist die IV bei der AHV mit 15 Milliarden Franken verschuldet. In Anbetracht der demografischen Entwicklung wird die AHV aber bald selbst auf genügend liquide Mittel angewiesen sein. Deshalb muss die IV ihre Schulden bei der AHV bis spätestens zu diesem Zeitpunkt zurückbezahlt haben. Mit den geringeren Einsparungen ist dieses Vorhaben infrage gestellt.

Zur nachhaltigen Sicherung des finanziellen Gleichgewichts der IV ist auch die Einführung eines Stabilisierungsmechanismus notwendig. Die vorgesehenen Massnahmen der Nachhaltigkeitsregel müssen sich an den vorhandenen Mitteln orientieren. Dies soll die Politik zu rechtzeitigem Handeln veranlassen, sollte die Versicherung in Zukunft wieder in finanzielle Schieflage geraten.

Weitere Informationen:

IV-Revision konsequent umsetzen (dossierpolitik)