Feux

Schweizer Strategie bei der Unternehmenssteuer bestätigt

Die EU-Kommission hat gestern Vorschläge präsentiert für eine unionsweit einheitliche Steuerbemessungsgrundlage für Unternehmen. Sie setzt dabei auf eine Förderung von Forschung und Entwicklung sowie auf eine zinsbereinigte Gewinnsteuer. Damit bestätigt sich, dass die im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III vorgeschlagenen Massnahmen international akzeptiert sind und die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz sichern. 

Die EU-Kommission hat am Dienstag einen neuen Vorschlag für eine gemeinsam konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKG) vorgestellt. Ein erster Schritt dieses Projekts sieht die formelle Harmonisierung der Steuerbemessungsgrundlage vor, wie sie in der Schweiz mit dem Steuerharmonisierungsgesetz auch zwischen den Kantonen besteht. 

Weitere interessante Parallelen gibt es zwischen dem EU-Vorschlag und der Schweizer Unternehmenssteuerreform III (USR III). So schlägt Brüssel einen Sonderabzug für Forschung und Entwicklung (F&E) von 125 bis 200 Prozent vor. Auch die USR III räumt den Kantonen die Möglichkeit ein, F&E-Aufwendungen, wie etwa die Löhne von Forschenden, mit einem Steuerabzug bis maximal 150 Prozent steuerlich zu begünstigen. 

Fremd- und Eigenkapital gleich behandeln

Zudem setzt die EU auf eine zinsbereinigte Gewinnsteuer. Die Massnahme sieht einen Zinsabzug auf neuem Eigenkapital vor, genauso wie heute auch Fremdkapitalzinsen als geschäftsmässiger Aufwand abziehbar sind. Ziel ist die bessere steuerliche Gleichbehandlung von Fremd- und Eigenkapital. Heute ist in der EU wie auch in der Schweiz die Aufnahme von Fremdkapital (Verschuldung) steuerlich von Vorteil. Wie die Schweiz im Rahmen der USR III will auch die EU-Kommission diese Verzerrung mittels einer zinsbereinigten Gewinnsteuer beseitigen. Dies stärkt den Anreiz für Unternehmen, ein zusätzliches Sicherheitspolster anzulegen. Die Unternehmen und die Wirtschaft als Ganzes werden so resistenter gegen Krisen.

Damit bestätigt sich: Die lange und gründliche Vorbereitung der USR III hat sich gelohnt. Die Schweiz hat die internationalen Entwicklungen richtig gedeutet. Die im Rahmen der USR III vorgeschlagenen Massnahmen sind international akzeptiert, ökonomisch sinnvoll und sichern die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts.

 


Die Unternehmenssteuerreform III in Kürze

Die Schweizer Unternehmensbesteuerung ist heute attraktiv und für den Staat ergiebig. Internationale Entwicklungen erfordern jedoch Anpassungen. Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) setzt die Leitplanken, damit die Kantone die heute international umstrittenen Steuerprivilegien abschaffen können, ohne dabei ihre Attraktivität als Wirtschaftsstandort aufs Spiel zu setzen. 

Die Reform stellt den Kantonen einen Werkzeugkasten zur Verfügung. Patentbox, F&E-Inputförderung und zinsbereinigte Gewinnsteuer ersetzen bisherige Sonderregeln und erlauben es den Kantonen, gezielt in Bereichen mit hoher Wertschöpfung attraktiv zu bleiben. Ergänzend oder alternativ können die Kantone ihre Gewinnsteuersätze auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau senken. Der Bund unterstützt sie dabei finanziell. 

Die SP Schweiz hat gegen die USR III das Referendum ergriffen, womit das Stimmvolk über die Zukunft des Steuerstandorts Schweiz entscheiden wird. Vom Erfolg der USR III hängt es ab, ob die Schweiz auch in Zukunft zu den weltweit führenden Unternehmensstandorten zählt. Mit dieser Frage verbunden sind Zehntausende Arbeitsplätze und Milliarden Franken an Steuereinnahmen. Für die kantonalen Finanzdirektoren ist klar: «Nichtstun ist keine Option und käme die Schweiz teurer zu stehen.»