Mann im Auto am Steuer

Sammelklagen gestoppt – ein Sieg für Rechtssicherheit und Praxisnähe

17.09.2025

Auf einen Blick

  • Mit einer klaren Zweidrittelmehrheit hat der Ständerat diese Woche entschieden, nicht auf die bundesrätliche Vorlage zum kollektiven Rechtsschutz einzutreten.
  • Der Versuch, Sammelklagen auch in der Schweiz einzuführen, ist damit beendet – zugunsten funktionierender und praxistauglicher Alternativen.

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Mit deutlicher Mehrheit hat der Ständerat diese Woche die Empfehlung seiner Rechtskommission bestätigt und ist nicht auf die Vorlage zum kollektiven Rechtsschutz eingetreten. Damit wurden die Sammelklagen als untaugliches Rechtsinstrument für unser Land endgültig verworfen.

Gefahr von Klagewellen abgewendet

Die Einführung von Sammelklagen hätte das Risiko aggressiver neuer Klagetypen geschaffen und zu Klagewellen geführt. Leidtragende wären nicht nur Unternehmen, sondern letztlich auch Konsumentinnen und Konsumenten gewesen. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen klar, dass Sammelklagen vor allem Anwälte und Prozessfinanzierer begünstigen, statt den tatsächlich Geschädigten.

Fokus auf bewährte Alternativen

Das Schweizer Rechtssystem verfügt bereits heute über Instrumente wie Verbandsklagen und Schlichtungsverfahren. Zusätzlich soll der Bundesrat prüfen, wie bestehende Schlichtungs- und Ombudsverfahren gezielt gestärkt werden können, um für Betroffene rasche, faire und tragfähige Lösungen sicherzustellen.

Rechtssicherheit für den Wirtschaftsstandort

Mit dem Entscheid hat der Ständerat die Weichen zugunsten von Rechtssicherheit und eines attraktiven Wirtschaftsstandorts gestellt. Statt fragwürdige Sammelklagen zuzulassen, setzt die Schweiz auf Lösungen, die praxisnah sind und allen Beteiligten zugutekommen.

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