

Auf einen Blick
- Zur längerfristigen Sicherung der AHV sollen schon wieder nur Steuern und Abgaben erhöht werden.
- Die Diskussion um das Referenzalter erachtet der Bundesrat als nötig, trotzdem will er sie nicht führen.
- Verlierer dieser mutlosen Politik sind vor allem die Erwerbstätigen und jungen Generationen.
Die Vernehmlassung zur Reform AHV 2030 ist eröffnet. Der Bundesrat bleibt bei seinen Vorschlägen allerdings einseitig: Zur Schliessung von Finanzierungslücken setzt er erneut einzig auf höhere Steuern und zusätzliche Abgaben.
Die Menschen leben heute deutlich länger als noch vor wenigen Jahrzehnten. Diese Entwicklung ist erfreulich – sie verändert aber auch die Grundlagen unseres Vorsorgesystems. Wenn die Lebenserwartung steigt, muss sich diese Realität früher oder später auch in den Parametern der Altersvorsorge widerspiegeln. Dauerhaft immer mehr Geld ins System zu pumpen, ohne die strukturellen Fragen anzugehen, schafft keine nachhaltige Stabilität. Das sieht auch der Bundesrat so, wenn er erklärt, dass es notwendig sei, bereits heute die Diskussion um das Referenzalter anzustossen. Eine Erhöhung des Referenzalters dürfte mittel- bis längerfristig erforderlich sein, um die Finanzierung der AHV nachhaltig zu sichern, hält der Bundesrat im Bericht fest. Trotzdem will er heute nicht konkret werden und verschiebt die Diskussion auf später. Das ist mutlos und leistet der Akzeptanz der Altersvorsorge einen Bärendienst.
Die Steuern und Abgaben zugunsten der AHV haben sich in den letzten Jahren laufend erhöht. Eine weitere Erhöhung ist bereits zur Finanzierung der 13. AHV-Rente geplant. Die einzige strukturelle Anpassung der vergangenen Jahre war die längst überfällige Angleichung des Referenzalters von Frauen und Männern – ein Schritt, der auf der Leistungsseite grosszügig abgefedert wurde. Je nach Finanzierung der 13. AHV-Rente ortet der Bundesrat in den 2030er-Jahren zusätzlichen Finanzbedarf bei der AHV. Zur Deckung dieses Finanzbedarfs fällt ihm erneut nur eine Lösung ein: weitere Steuer- und Abgabenerhöhungen.
Grundsatzdiskussion ist notwendig
economiesuisse ist überzeugt, dass jetzt die Zeit ist für eine Grundsatzdiskussion über die AHV. Es braucht eine langfristige Lösung, die von allen Generationen mitgetragen werden kann und die einseitigen Belastungen nicht weiter verschärft. Der Wirtschaftsdachverband wird sich im Rahmen der Vernehmlassung und gestützt auf eine interne Konsultation detaillierter zur Vorlage äussern.
Die Vernehmlassungsvorlage hinterlässt insgesamt einen unfertigen Eindruck. Ein Beispiel dafür ist der Vorschlag, Dividenden unter gewissen Bedingungen neu als Lohn zu qualifizieren und der AHV-Pflicht zu unterstellen. Dieser Vorschlag ist nicht mehr als eine Skizze und offensichtlich nicht zu Ende gedacht. Die Evidenz für verbreitete Missbräuche und damit für einen konkreten Handlungsbedarf fehlt völlig. Immerhin räumt der Bundesrat selbst ein, dass die Regelung administrativ aufwändig werden könnte. Dass der Bundesrat mit unausgereiften Vorschlägen in die Vernehmlassung geht, ist irritierend und eigentlich nicht hinnehmbar. Wer an einer Vernehmlassung teilnimmt, sollte wissen, worüber er Stellung nehmen soll. Ist dies nicht möglich, bleibt letztlich nur eine Konsequenz: Die Vorlage gehört zurück an den Absender.
Dossierpolitik
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