Mann im Auto am Steuer
Mehrere Hände zeigen auf Dokumente auf einem Schreibtisch.

Produktesicherheit im Onlinehandel: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Teilrevision des PrSG

09.06.2026

Auf einen Blick

  • Der Bundesrat hat letzte Woche die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit eröffnet.
  • Im Zentrum steht die Frage, wie sich die Sicherheit von Produkten im rasch wachsenden Onlinehandel wirksam durchsetzen lässt.
  • Verzerrungen bei Qualität und Standards im grenzüberschreitenden Onlinehandel sind ernst zu nehmende Themen, die in der Revision unbedingt angegangen werden müssen.

Artikel teilen

Als PDF herunterladen

Das Produktesicherheitsgesetz (PrSG) ist seit 2010 in Kraft. Seither hat sich der Warenhandel stark verändert: Immer mehr Produkte werden online bestellt und direkt aus dem Ausland an Verwenderinnen und Verwender in der Schweiz geliefert – häufig von Anbietern, die für die Behörden nur schwer greifbar sind. Genau hier setzt die Vorlage an. Sie will die Produktesicherheit auf den heutigen Stand bringen, die Marktüberwachung im Onlinehandel stärken und verhindern, dass in der Schweiz Produkte zirkulieren, die anderswo gar nicht verkehrsfähig wären. Bezugspunkt sind dabei die jüngeren Entwicklungen im europäischen Umfeld; massgeblich bleibt jedoch eine Lösung, die zum Schweizer Markt passt und international anschlussfähig ist.

Konkret nimmt die Vorlage die Wirtschaftsakteure stärker in die Pflicht: Neu zählen auch Fulfillment-Dienstleister und Anbieter von Online-Marktplätzen dazu. Der Bundesrat soll zudem verlangen können, dass für ein Produkt eine in der Schweiz ansässige verantwortliche Person benannt wird – eine Anlaufstelle für Behörden und Konsumentinnen.

Ein zielgerichteter Ansatz

Aus wirtschaftspolitischer Sicht ist grundsätzlich zu begrüssen, dass Herausforderungen der globalen digitalen Handelsformen gezielt angegangen werden. Die Vorlage benennt ein konkretes Problem – Verzerrungen bei Qualität und Standards im grenzüberschreitenden Onlinehandel. Sie schlägt die Antwort dort vor, wo die Probleme konkret entstehen, bei der Produktesicherheit und damit der Einführung und Anwendung in der Schweiz. Damit werden grundlegende Eingriffe ins Recht vermieden, gleichzeitig werden Verantwortungen geklärt. Zentral dabei ist der Gedanke gleich langer Spiesse: Der Wettbewerb soll über die Leistung entschieden werden und nicht darüber, wer sich der Kontrolle am leichtesten entzieht. Voraussetzung dafür ist jedoch eine sorgfältige Ausgestaltung. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die internationale Anschlussfähigkeit gewahrt bleibt und keine unnötigen regulatorischen Hürden entstehen, die Innovation und Marktzutritt beeinträchtigen.

Beurteilung noch offen

Eine abschliessende Bewertung wäre allerdings verfrüht. economiesuisse prüft die Vorlage und bringt sich bis zum 28. September 2026 in die Vernehmlassung ein.

Passende Artikel

zum Thema Regulierung

Newsletter abonnieren

Jetzt hier zum Newsletter eintragen. Wenn Sie sich dafür anmelden, erhalten Sie ab nächster Woche alle aktuellen Informationen über die Wirtschaftspolitik sowie die Aktivitäten unseres Verbandes.

E-Mail-Adresse