Gentechnik

Neue Verfahren in der Gentechnik – ein Schritt in die richtige Richtung

Der Ständerat hat sich an seiner heutigen Sitzung für eine differenzierte Beurteilung der neuen Züchtungstechnologien wie Genom-Editierung ausgesprochen. Die Zustimmung zum entsprechenden Ausnahmeartikel fiel nach einem Patt von 21 zu 21 Stimmen bei zwei Enthaltungen mit Stichentscheid des Ständeratspräsidents. Somit ist ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung gemacht.

Seit 2005 besteht in der Schweiz ein Moratorium zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Dieses Moratorium wurde seither bereits dreimal verlängert, zuletzt von 2017 bis 2021. Nun steht im Parlament eine abermalige Verlängerung zur Diskussion. In den letzten 16 Jahren hat sich die Technologie stark weiterentwickelt. In der Zwischenzeit wurden neue Methoden der Genom-Editierung wie z.B. der Genschere CRISPR/Cas9 entdeckt. Damit ist es heute möglich, gewünschte Eigenschaften bei Kulturpflanzen sicherer und präziser zu erzeugen.

Dank der neuen Züchtungstechnologien können einzelne Eigenschaften, wie etwa eine Krankheitsresistenz, gezielt in einer Kulturpflanze herangezüchtet werden, ohne ihre anderen Merkmale zu verändern. Neben Verbesserungen bei der Sicherheit und der Präzision wird so auch die Entwicklung neuer Sorten wesentlich beschleunigt. Die Genveränderungen in solchen Kulturpflanzen sind nicht von in der Natur auftretenden Mutationen zu unterscheiden. Im Endprodukt befindet sich kein artfremdes Gen, so dass die Veränderung auch auf natürliche Art und Weise, also rein zufällig hätte geschehen können.

Ständerat fordert differenzierte Regelung für Genom-Editierung

Der Bundesrat und der Nationalrat wollen diese neuen Züchtungsmethoden, obwohl sie sich stark von der klassischen Gentechnik unterscheiden, unverständlicherweise dem bestehenden Gentechnik-Moratorium unterstellen. Ein zukunftsgerichteter Umgang mit neuen Technologien sieht anders aus. Dies hat auch der Ständerat erkannt und möchte die Genom-Editierung differenziert beurteilen.

Der Ständerat hat heute beschlossen, das Inverkehrbringen von Organismen, die mithilfe der Genom-Editierung verändert wurden und die kein artfremdes Erbmaterial in sich tragen, vom Gentechnik-Moratorium auszunehmen. Die Zustimmung zum entsprechenden Ausnahmeartikel fiel nach einem Patt von 21 zu 21 Stimmen bei zwei Enthaltungen mit Stichentscheid des Präsidents. Die differenzierte Regulierung neuer Züchtungsverfahren ist ein wichtiges politisches Signal, dass gentechnische Verfahren je nach Anwendung und Methode unterschiedlich beurteilt werden sollen. Statt auf Verbote zu setzen, sollen im Dialog mit allen betroffenen Kreisen und ohne weitere Verzögerungen praxisgerechte und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Regeln für die Zukunft rasch klären

Diese Ausnahme vom Moratorium kann aber die bestehende Rechtsunsicherheit bei der Anwendung neuer gentechnischer Verfahren nicht beheben. Es ist daher wichtig, rasch zu klären, welche Regeln diesbezüglich in Zukunft gelten sollen. Denn es gilt diese neuen Züchtungsmethoden zu fördern, damit sie ihre Vorteile hoffentlich bald ausspielen können. Es besteht die Hoffnung, dass damit beispielsweise der Einsatz von Pestiziden deutlich vermindert werden kann.