Neue Postverordnung – Chance verpasst

Der Bundesrat hat die Mitglieder der neuen Postregulationsbehörde PostCom gewählt und die Verordnung zum neuen Postgesetz erlassen. Dabei hat er die Chance verpasst, die Grundlagen für einen wirklich spielenden Wettbewerb im Briefmarkt zu legen. Nach wie vor hat die Post die Möglichkeit, ihre bereits starke (Markt)-Stellung gegenüber ihren Konkurrenten auszubauen beziehungsweise zu zementieren. Das schadet dem Wettbewerb und damit den Kunden.
Der Bundesrat hat gestern die Wahl der neuen Mitglieder der Postregulationsbehörde PostCom bekannt gegeben. economiesuisse begrüsst, dass dabei auch auf Experten mit hohem Praxisbezug und Marktkenntnissen gesetzt wurde. Die Kommission muss sich jedoch an den konkreten Ergebnissen ihrer Arbeit messen lassen. Ihr wird die Arbeit keinesfalls ausgehen. Die vom Bundesrat erlassene Postverordnung lässt viele Fragen offen und er verpasst die wichtige Chance, die Grundlagen für einen wirklich spielenden Wettbewerb im Briefmarkt zu legen. Die Rahmenbedingungen im Postmarkt sind nach wie vor nicht für alle Anbieter einheitlich. Damit ist die PostCom in der konkreten Anwendung und Umsetzung der Verordnung und Gesetze umso mehr gefordert.

Auch wenn beim Zugang zu den Postfachanlagen gewisse Verbesserungen vorgenommen wurden, die wichtigsten Korrekturen wurden nicht getätigt. So basiert die Überprüfung, ob eine verbotene Quersubventionierung vorliegt, nach wie vor auf wesentlichen Grundlagen, die die Post selbst erstellt. Die PostCom wird es hier schwer haben, genügend Transparenz für ihre Entscheide zu erhalten. Es wurde verpasst, die Post zu ausreichender Nachvollziehbarkeit ihrer Berechnungsergebnisse zu verpflichten und damit die PostCom entscheidend zu stärken.

Die Überprüfung der Einhaltung des Quersubventionierungsverbots wird damit auch für die neue PostCom weiterhin eine äusserst schwierige Angelegenheit bleiben. Die Post bleibt in einer sehr starken Position – auch gegenüber dem Regulator. Dies ist nicht im Sinne des Wettbewerbs und auch nicht der Kunden. Für beide ist die vertane Chance bedauerlich.

Gefordert bleibt weiterhin der Bundesrat, der spätestens drei Jahre nach Inkraftsetzung des Postgesetzes einen Evaluationsbericht vorlegen muss. Es ist zu hoffen, dass dann die positive Wirkung des wirklich spielenden Wettbewerbs im Briefmarkt anerkannt wird und der Markt endlich vollständig geöffnet wird. Die Kunden und privaten Postunternehmen, die den Markt zu beleben versuchen, hätten es verdient.