Mehr Freiheit in der Tarifgestaltung für Bahnunternehmen

Der Nationalrat hat sich am Dienstag mit der Bahnreform 2 beschäftigt. Er hat diverse Differenzen mit dem Ständerat be- reinigt und unter anderem eine neue Differenz geschaffen. Grundsätzlich gewährt auch der Nationalrat den Eisenbahnunternehmen mehr Freiheit in der Tarifgestaltung.

In der Differenzbereinigung hat sich der Nationalrat am Dienstag in vielen Punkten dem Ständerat angeschlossen. Bezüglich Netzzugang für ausländische Unternehmen möchte auch die Grosse Kammer den Grundsatz des Gegenrechts für Schweizer Bahnunternehmen (Reziprozität) im Gesetz festschreiben. Diese unnötige Einschränkung des Bundesrats wäre nicht notwendig, da mit der vorliegenden EU-Verordnung dieser Zugang auf internationalen Achsen in Europa bereits besteht.

Mehr Freiheiten für Bahnunternehmen bei Tarifen
Bei der Tarifgestaltung folgt der Nationalrat vorwiegend den vorgeschlagenen Änderungen des Ständerats und gesteht den Bahnunternehmen mehr Freiheiten zu. Eine Differenz besteht noch beim Erreichen der finanziellen Ziele der SBB mittels Tarifgestaltung. Zudem hat der Nationalrat mit einer Zusatzformulierung zur Gültigkeit der Fahrscheine das aus Sicht der Kundinnen und Kunden vorteilhafte «offene System» der Bahn unterstrichen. Die vorgenommenen Änderungen sind insgesamt gesehen zu begrüssen.

Verursacherorientierte Preise bedingen grundsätzlich eine entsprechende unternehmerische Freiheit der Eisenbahnunternehmen in der Preisgestaltung. Im öffentlichen Verkehr liegt zwar alles andere als ein echter Wettbewerb vor, was die Gesetzgebung zu den Tarifen heikel macht. Die Nutzerfinanzierung – bis hin zum Endkunden – muss aber deutlich gestärkt werden, um den öffentlichen Verkehr langfristig finanzieren zu können.

Verbesserungsbedarf bei Eignerstruktur, Transparenz und Wettbewerb
Gleichzeitig sind die Probleme bezüglich Eignerstruktur und Transparenz sowie der Mangel an Wettbewerb im öffentlichen Verkehr konsequent anzugehen. Ein effektiv funktionierender Wettbewerb sowie eine klare Rollentrennung zwischen den Funktionen des Eigners, Regulators und Betreibers sind volkswirtschaftlich gesehen zentral.

Und auch Angebotsbestellungen mittels Ausschreibungen müssen im regionalen öffentlichen Verkehr auf Strasse und Schiene in Zukunft die Regel und nicht die Ausnahme sein. economiesuisse begrüsst den von den Räten eingeschlagenen Weg. Bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr bleibt aber noch einiges zu tun.