Konsolidierungsprogramm: Fragen nach dem Nichteintretensentscheid

Der Ständerat ist dem Antrag seiner Kommission gefolgt und hat beschlossen, auf das Konsolidierungsprogramm für den Bundeshaushalt nicht einzutreten. Der Entscheid wirft vor allem mit Blick auf die Aufgabenüberprüfung Fragen auf.

​Der Ständerat hat entschieden, nicht auf das geplante Konsolidierungsprogramm einzutreten. Beweggrund waren die Haushaltzahlen für die Jahre 2012 und 2013, die vom Bundesrat im Januar revidiert wurden. Im Jahr 2012 sehen die neuen Zahlen einen Überschuss von gegen 600 Millionen Franken vor, in den Folgejahren bis 2015 sollen die Ergebnisse ungefähr ausgeglichen sein. Die Zahlen basieren auf der Annahme, dass sämtliche Teile des nun in einem ersten Beratungsdurchlauf abgelehnten Konsolidierungsprogramms umgesetzt werden ausser der Aufgabenüberprüfung. Diese hätte zusätzliche Entlastungen von 280 Millionen Franken gebracht. Die übrigen Teile des Konsolidierungsprogramms plant der Bundesrat im Rahmen der jährlichen Voranschläge umzusetzen. Es handelt sich um Budgetkorrekturen, die wie die Kompensation vorgezogener Investitionen oder die Reduktion zu hoher Teuerungsannahmen weitgehend selbstverständlich sind. Im Interesse eines ordentlichen Planungsprozesses sind die Massnahmen wie vorgesehen ohne Abstriche umzusetzen. 

Fragen stellen sich zur Aufgabenüberprüfung. Für das Konsolidierungsprogramm hatte der Bundesrat kleinere, kurz- und mittelfristig umsetzbare Massnahmen geplant. Die Umsetzung hätte einen ersten Schritt in das seit Jahren diskutierte und immer wieder verschobene strategische Projekt gebracht. Teilweise zu Recht wurde der Bundesrat dafür kritisiert, dass es mit dem Vorhaben nicht vorwärts ging. Dass nun gerade vom Parlament, das zu den ersten Kritikern gehört, ein Signal der Ablehnung gesandt wurde, ist im Sinne einer verpassten Chance bedauerlich. Soll es mit der Aufgabenüberprüfung – über deren Richtigkeit und mehr noch Notwendigkeit zumindest in den bürgerlichen Reihen breite Einigkeit besteht – dereinst ernst sein, muss mit der Diskussion am konkreten Objekt an irgendeinem Punkt begonnen werden. Das Argument, dass man die Energien nicht am Kleinen verschwenden soll, wirkt dabei wenig überzeugend. Wie das jüngste Scheitern von Vorlagen im Gesundheits- und Sozialbereich zeigt, tut sich das Parlament mit grösseren Reformen erst recht schwer. Was im Kleinen nicht gelingt, dürfte im Grossen nicht einfacher sein.

Der Nationalrat, der nun das Konsolidierungsprogramm beraten muss, hat es in der Hand, den Nebel um den parlamentarischen Willen zur Prüfung von grundlegenden Fragen zum staatlichen Handeln etwas zu lichten und mit konkreten Schritten erste Weichen zu stellen. Die Bestätigung des Nichteintretensentscheids wäre in seiner Wirkung für das weitere Schicksal der Aufgabenüberprüfung klar ungünstig. Absichtserklärungen lösen keine Probleme. Dass diese im Finanzbereich eminent bestehen, hat auch diese Session wieder gezeigt: Der Nationalrat will Kampfflugzeuge kaufen, für deren Finanzierung im ausgelasteten Haushalt des Bundes nicht ein Franken zur Verfügung steht.