Höhere Verrechnungssteuereinnahmen nach Unternehmenssteuerreform II

​Die im Wahljahr oft gehörten Behauptungen über angebliche Steuerausfälle als Folge der Unternehmenssteuerreform II bewahrheiten sich nicht. Der Bundesabschluss 2011 zeigt: Statt des von weiten Kreisen prophezeiten Einbruchs bei den Verrechnungssteuern verzeichnet der Fiskus einen Milliardenüberschuss. Auch für die Zukunft zeichnen sich keine Mindereinnahmen ab. Allerdings bleibt jede Prognose bei den Verrechnungssteuern schwierig.
​Im vergangenen Wahljahr inszenierte ein Teil der Politik eine Empörung über die Folgen des Kapitaleinlageprinzips. Dieses wurde als Bestandteil der Unternehmenssteuerreform II auf Anfang 2011 in Kraft gesetzt. Seither unterliegt die Rückzahlung von Agio und anderen Kapitaleinlagen an die Aktionäre nicht mehr einer Doppelbesteuerung, sondern ist steuerneutral möglich. Nach einer Mitteilung der Steuerverwaltung über die von den Unternehmen gemeldeten Kapitaleinlagereserven wurde die Reform im Wahljahr zum Spielball der Politik. Prognosen über Steuerausfälle in Milliardenhöhe wurden herumgeboten. Nun hat sich statt des prognostizierten Einbruchs von 1,2 Milliarden Franken bei der Verrechnungssteuer ein Überschuss in exakt der gleichen Höhe ergeben.



Mehr Verrechnungssteuer dank Dividendenentlastung
Wie der Bundesrat in seinem Kommentar zur Staatsrechnung 2011 ausführt, profitiert die Verrechnungssteuer sogar von der Unternehmenssteuerreform. Dies, weil ein weiterer Reformbaustein – die Teilbesteuerung der Dividenden – die Dividendenausschüttungen erhöht (Dividenden unterliegen der Verrechnungssteuer). Verglichen mit der medialen Inszenierung der Behauptungen über angebliche Ausfälle im vergangenen Jahr, hält sich das mediale Interesse für diese Fakten heute aber in engen Grenzen.

Für das Jahr 2011 stellt die Eidgenössische Finanzverwaltung zwar tiefere Eingänge bei der Verrechnungssteuer fest. Die Ursachen sind im Einzelnen jedoch unklar. Neben anderen Faktoren hat das Kapitaleinlageprinzip laut Bundesrat «mutmasslich» zu den Mindereinnahmen beigetragen. In der Summe liegen die Einnahmen höher als im vorletzten Jahr und erreichen nicht nur das Budgetziel, sondern übertreffen es bei Weitem.

Steuerreformen sind keine Verlustgeschäfte
Auch für die Zukunft geht der Bundesrat nicht von Mindereinnahmen aus. Zwar liegen die Planzahlen für die Jahre ab 2012 tiefer. Die Werte basieren aber auf einer neuen Prognosemethode, die per 2011 eingeführt wurde und zu genaueren Schätzungen führen soll. Wie das Ergebnis des letzten Jahres zeigt, bleibt die Verrechnungssteuer jedoch schwierig zu schätzen.

Fakt ist, dass die Einnahmen der Verrechnungssteuer heute auf einem Niveau liegen, das nicht tiefer ist als vor der Unternehmenssteuerreform II. Die Behauptung, die Unternehmenssteuerreform führe bei der Verrechnungssteuer zu massiven Steuerausfällen, lässt sich auch bei einer zeitlich längeren Betrachtung nicht erhärten. Was angenommene Ausfälle bei der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen betrifft, lässt die Rechnung 2011 ebenfalls keine entsprechenden Schlüsse zu. Zwar haben die Einnahmen gegenüber dem Vorjahr abgenommen. Das aber vor allem als Folge anderer Steuerreformen, die per 2011 in Kraft traten (jährlicher Ausgleich der kalten Progression, Familiensteuerreform).

Der Fall zeigt einmal mehr, dass Unternehmenssteuerreformen keine Verlustgeschäfte sind, sondern sich auch für den Fiskus auszahlen.