Halbierung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen in Neuenburg

Das Stimmvolk des Kantons Neuenburg hat heute einer Halbierung des Gewinnsteuersatzes für die Unternehmen zugestimmt. Gerade mit Blick auf die andauernde Frankenstärke ist eine solche Entlastung der Schweizer Unternehmen von Kosten und Abgaben nötiger denn je. Entsprechend hat der Neuenburger Entscheid Signalwirkung.

Mit der andauernden Frankenstärke zeichnet sich ein nachhaltiges Hemmnis für unsere Export- und Zulieferwirtschaft ab. Deshalb ist ein Kosten- und Lastenabbau zugunsten der Schweizer Unternehmen nötiger denn je. Spürbare Entlastungen im Bereich der Unternehmenssteuern können dazu einen wesentlichen Beitrag leisten. Entsprechend ist der heutige Entscheid des Neuenburger Stimmvolks zu begrüssen, den Gewinnsteuersatz für alle Unternehmen zu halbieren.

Die markante Senkung der Unternehmensgewinnsteuern ist auch ein Signal an den Bund und an andere Kantone. Die hierzulande im Vergleich zu vielen Nachbarstaaten höhere Ausgabendisziplin eröffnet Möglichkeiten für eine Stärkung der Attraktivität des Steuerstandorts Schweiz. Mit Blick auf die internationale Akzeptanz ist der Wettbewerb über die Steuersätze für ein Land mit soliden öffentlichen Haushalten besonders gut begründbar. Eine markante Senkung der Gewinnsteuersätze kann damit auch ein Beitrag zur Entspannung der Ausgangslage der Schweiz mit Blick auf die weiteren Gespräche zwischen der Schweiz und der EU zur Unternehmensbesteuerung sein. Zusätzlich müssen die Kantone aber auch die Möglichkeit haben, neben den bestehenden kantonalen Regimes, die Gegenstand der Kritik der EU sind, für mobile Erträge wie z.B. Lizenzerträge, für internationale Handelsgesellschaften oder für in der Schweiz ansässige europäische Zentralen internationaler Konzerne neue, wettbewerbsfähige Massnahmen zur Verfügung zu stellen.