Gleich lange Spiesse für Schweizer Unternehmer bei der Mehrwertsteuer

Der Bundesrat plant eine Anpassung der Mehrwertsteuer für ausländische Unternehmen. Es geht um ein Problem, das Grenzregionen, allen voran den Kanton Tessin betrifft. Die Mehrwertsteuer soll künftig nahezu immer abgerechnet werden müssen.
Fährt ein ausländischer Handwerker ohne Material über die Grenze und erbringt in der Schweiz Leistungen, z.B. Malerarbeiten, stellt er in der Regel eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer (ausser er wäre als Steuerpflichtiger in der Schweiz registriert, was einen inländischen Jahresumsatz von 100'000 Franken voraussetzen würde). Eigentlich würde diese Leistung bereits heute der sogenannten Bezugsteuer unterliegen, d.h. der Leistungsempfänger muss die Mehrwertsteuer auf der bezogenen Leistung abrechnen und den Betrag der Eidgenössischen Steuerverwaltung überweisen. Allerdings müssen die Zollstellen den Grenzübertritt des ausländischen Handwerkers feststellen und die Privatperson auf ihre Steuerpflicht aufmerksam machen. So will es das geltende Gesetz. Die Regelung setzt allerdings erst ein, wenn eine Person Leistungen von mehr 10'000 Franken pro Jahr bezieht. Darunter besteht keine Steuerpflicht, und es fällt somit auch keine Bezugsteuer an.

Unpraktikables Gesetz
Die Regelung wurde mit der Revision des Mehrwertsteuergesetzes 2010 eingeführt. Sie hat sich als weitgehend unpraktikabel erwiesen. Der Grenzübertritt ausländischer Handwerker ohne Material kann kaum registriert werden, entsprechend unterbleibt die Information der privaten Leistungsbezüger. Die Folge ist, dass Leistungen steuerfrei bleiben. Schweizer Unternehmer müssen dagegen die Mehrwertsteuer erheben. Der Preisnachteil beträgt mindestens die Höhe des Normalsteuersatzes, also acht Prozent. Vor allem im Kanton Tessin ist der Unmut über die bestehende Wettbewerbsverzerrung gross. Aber auch in anderen Grenzregionen ist das Problem bekannt.

Wirtschaft unterstützt Anpassung
Wie die Medien jüngst berichtet haben, wird der Bundesrat die Problematik aufgreifen und im Rahmen einer geplanten Revision des Mehrwertsteuergesetzes mit einem griffigeren Mechanismus zu lösen versuchen. Die neue Lösung soll darin bestehen, dass ausländische Handwerker die Mehrwertsteuer nahezu immer abrechnen müssen, weil als Umsatzgrenze nicht mehr der inländische, sondern der weltweite Umsatz herangezogen wird. Die Lösung wurde vom Mehrwertsteuer-Konsultativgremium empfohlen, einer ausserparlamentarischen Kommission zur praxisgerechten Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer, in der auch economiesuisse aktiv und engagiert vertreten ist. Die neue Lösung wird von economiesuisse denn auch unterstützt. Sie verspricht gleichzeitig wettbewerbsneutral und leichter umsetzbar zu sein.

Die Vernehmlassung der geplanten Gesetzesrevision soll im Juni beginnen.