Japan

Freihandel mit Japan: Aktualisierung Ja, aber nicht zu jedem Preis

Die EU hat mit Japan nun ebenfalls ein Freihandelsabkommen unterzeichnet. Haben Schweizer Unternehmen nun das Nachsehen?

Die EU hat diese Woche mit Japan ein Freihandelsabkommen unterzeichnet, das nächstes Jahr in Kraft treten wird. Besonders freuen dürfen sich japanische Autolieferanten und Molkereiproduzenten aus der EU, für welche die Zölle gesenkt wurden. Die Schweiz hat im Vergleich zur EU bereits früher ein Freihandelsabkommen mit Japan ausgehandelt. Dieses ist seit 2009 in Kraft.

Damals wurden bis auf wenige, eher unbedeutende Güter die Zölle auf sämtliche Industrieprodukte aufgehoben. Das Freihandelsabkommen mit der EU und Japan deckt noch mehr Bereiche des Warenhandels ab, allerdings ist der Nachteil für die Schweiz in diesem Bereich gering.

Wo die Schweiz Nachholbedarf hat

Gut möglich, dass Schweizer Anbieter jedoch das Nachsehen haben werden beim öffentlichen Beschaffungswesen. Firmen aus der EU dürfen nun voraussichtlich in knapp 50 japanischen Städten bei Grossaufträgen mitbieten und für lokale Eisenbahnen Rollmaterial liefern. Das hat die Schweiz 2009 noch nicht erreicht.

Das Abkommen der EU mit Japan geht auch im Bereich der Agrarprodukte und Lebensmittel weiter als jenes der Schweiz. Insbesondere die Schweizer Käsebranche befürchtet, an die Konkurrenz aus der EU nun Marktanteile zu verlieren. Die Bedingungen für den Import von EU-Naturkäse nach Japan – übrigens das Land, das weltweit am meisten Käse importiert – sind nun besser als jene, die Schweizer Produzenten vorfinden. Nicht nur Käse, sondern auch Rindfleisch, Bäckereiwaren oder Schokolade aus der EU dürften jedoch neu besseren Marktzugang haben.

Modernisierung ist näher zu prüfen …

Die Schweiz hat gegenüber der EU also gewisse Nachteile im Handel mit Japan, allerdings sind sie überschaubar. In bestimmten Bereichen scheint eine Aktualisierung des Abkommens sinnvoll. Auf jeden Fall liegt im bilateralen Handel noch viel drin, auch wenn Japan bereits jetzt in den Top 10 der Schweizer Handelspartner rangiert: Auf dem Aussenhandelsindex (Aussenwirtschaftsstrategie Seite 15) von economiesuisse, der das Potenzial im bilateralen Handel aufzeigt, folgt Japan direkt hinter den USA, der EU und China. Japan ist ausserdem die sechstwichtigste Destination von Schweizer Direktinvestitionen im Ausland (Aussenwirtschaftsstrategie Seite 6).

Aussenhandelsindex

… dabei gibt es auch einen Stolperstein

Äusserst wichtig – manchmal wichtiger als der Marktzugang an sich – sind jedoch die technischen Details. Folgenden Aspekt im Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan sieht die Wirtschaft äusserst kritisch: Das Modell der sogenannten Ursprungsüberprüfung, das die EU, aber auch die Schweiz bis anhin kennen, wird darin radikal umgekrempelt. Bis anhin überprüft jeweils die Zollbehörde des Exportlandes beim Unternehmen, ob das Produkt tatsächlich im jeweiligen Land genügend bearbeitet wurde, um weniger Zoll bezahlen zu müssen. Das Resultat dieser Prüfung teilt sie der Importzollbehörde mit.

Im Handel zwischen der EU und Japan kann die Zollbehörde des Importlandes jetzt allerdings vertrauliche Daten vom ausländischen Unternehmen verlangen, um zu überprüfen, ob der Ursprung korrekt deklariert wurde. Das kann von Rezepturen über die Lieferantennamen bis hin zu den Rohmaterialpreisen gehen. EU- und Schweizer Unternehmen mit Exportaktivitäten aus der EU müssen sich mit diesem neuen Modell nun entscheiden: Entweder sie geben ihren ausländischen Konkurrenten vertrauliche Produkte- und Geschäftsinformationen preis, oder sie werden nicht von den Zöllen befreit. Für die hoch innovative Schweizer Wirtschaft ist bereits jetzt klar, dass dieses Modell für sie nicht infrage kommt in künftigen Abkommen. Übrigens: Auch die Wirtschaftsverbände der EU sind gegen dieses Modell.