Finanzmarktpolitik ist wichtig für die Schweiz

economiesuisse nimmt mit Interesse vom verabschiedeten Bericht des Bundesrats zur Finanzmarktpolitik Kenntnis. Der Finanzplatz ist eine wesentliche Stütze unserer Volkswirtschaft. Ihm gilt es Sorge zu tragen. Folglich hat die Finanzmarktregulierung sorgfältig zu erfolgen. Auf überschiessende Massnahmen muss verzichtet werden.​
​​Der Bundesrat hat an seiner letzten Sitzung in diesem Jahr eine umfangreiche Gesamtschau zur schweizerischen Finanzmarktpolitik verabschiedet. Demnach ist es das beabsichtigte Ziel der Schweizer Finanzmarktpolitik, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, die Finanzkriminalität und die Anlage unversteuerter Vermögenswerte intensiver zu bekämpfen, mit weiteren Ländern internationale Quellensteuerabkommen abzuschliessen und die standardkonforme Amts- und Rechtshilfe rechtlich zu verankern. Durch verschiedene konkrete Massnahmenbündel soll die Qualität, Stabilität und Integrität des Schweizer Finanzplatzes optimiert und international respektiert werden. 

Bundesrat anerkennt die ökonomische Bedeutung des Finanzsektors 

economiesuisse nimmt mit Interesse vom verabschiedeten Bericht zur Finanzmarktpolitik des Bundes Kenntnis. Erfreulicherweise anerkennt der Bundesrat zu Beginn des Berichts die grosse ökonomische Bedeutung des Finanzsektors für die schweizerische Volkswirtschaft: Der Finanzsektor – dem neben Banken auch Versicherungen, Fondsanbieter, die Schweizer Börse und Pensionskassen angehören – leistete 2011 einen Beitrag von 10,3 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt. Zudem beträgt sein Anteil an der Gesamtbeschäftigung etwas über sechs Prozent. Diese Zahlen bestätigen: Der Finanzplatz ist wichtig für die schweizerische Volkswirtschaft und es gilt ihm Sorge zu tragen. 


Auf überschiessende Massnahmen verzichten 

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen in den Kategorien Wettbewerbsfähigkeit, Missbrauchsbekämpfung/Sorgfaltspflichten und begleitende Massnahmen wird economiesuisse aus einer gesamtwirtschaftlichen Sicht prüfen und kommentieren. Bei der Ausarbeitung der konkreten Gesetzesvorschläge ist es wichtig, die betroffenen Finanzmarktteilnehmer frühzeitig und aktiv miteinzubeziehen. Zudem ist auf überschiessende Massnahmen zu verzichten. Beispielsweise dürfen bei der Umsetzung der Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) fundamentale Prinzipien des Schweizer Aktienrechts nicht leichtfertig verletzt werden.