Finanzmarktinfrastrukturgesetz darf den Standort Schweiz nicht schwächen

An einer Informationsveranstaltung hat das Eidgenössische Finanzdepartement über das Projekt «Finanzmarktinfrastrukturgesetz» informiert. Die Kernforderungen der Wirtschaft sind klar: Die Standortattraktivität des Finanzplatzes Schweiz ist zu bewahren, der Marktzugang zur EU sicherzustellen und angemessene Ausnahmeregelungen für kleinere Finanzmarktteilnehmer sind zu treffen.
Der Bundesrat hat Ende August 2012 beschlossen, die Verpflichtungen der G-20 und die Empfehlungen des Financial Stability Board (FSB) zum Handel mit OTC-Derivaten möglichst vollständig und zeitnah mit anderen Finanzplätzen umzusetzen. Das Ziel ist es, die bestehende Regulierung in der Finanzmarktinfrastruktur internationalen Standards anzupassen.

 

Standortattraktivität des Finanzplatzes Schweiz bewahren
Am Montag fand in Bern eine Informationsveranstaltung des Eidgenössischen Finanzdepartements zum Projekt «Finanzmarktinfrastrukturgesetz» statt. economiesuisse schätzt diese offene Informationspolitik der Bundesverwaltung und begrüsst den frühzeitigen Austausch mit den betroffenen Akteuren. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht gilt es, beim neuen Finanzmarktinfrastrukturgesetz einige Punkte besonders zu beachten. Der Marktzugang zur EU ist in den relevanten Bereichen zwingend sicherzustellen. Dies erfordert – wo nötig und sinnvoll – Äquivalenz mit der European Market Infrastructure Regulation (EMIR). Auf einen übertriebenen «Swiss Finish» hat der Gesetzgeber jedoch zu verzichten. Nur so kann die Standortattraktivität des Finanzplatzes Schweiz gewährleistet und sogar verbessert werden.

Ausnahmeregelungen für kleine Banken, Versicherungen und KMU
Die Auswirkungen des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes auf Nicht-Finanzunternehmen sind in Grenzen zu halten. Die Schweiz verfügt über eine hohe Dichte an grenzüberschreitend tätigen Unternehmen. Finanztransaktionen (z.B. Währungsabsicherungen) solcher Firmen dürfen auf keinen Fall unnötig verteuert werden. Dasselbe gilt für die kleinen und mittleren Unternehmen. Die EU und die USA setzen sich für Ausnahmeregelungen für die KMU ein, da die verschärften Basel-III-Vorschriften die Möglichkeiten vieler kleinerer Unternehmen übersteigen. Gerade für den Werkplatz Schweiz mit zahlreichen KMU ist es wichtig, dass auch hierzulande dieselben Erleichterungen gelten. Ausnahmeregelungen für kleine Banken und Versicherungen sowie die KMU sind auch aus Gründen der Verhältnismässigkeit sinnvoll. Schliesslich sind die betroffenen Unternehmen beim Finanzmarktinfrastrukturgesetz auf grosszügige Übergangsbestimmungen angewiesen. So können sich die betroffenen Akteure auf die neuen Umstände einstellen und vorbereiten.

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