Finanzdienstleistungsgesetz soll unsere Wettbewerbsfähigkeit stärken

economiesuisse wird sich an der Erarbeitung des neuen Finanzdienstleistungsgesetzes aktiv beteiligen. Das Finanzdienstleistungsgesetz soll in erster Linie die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Finanzplatzes stärken – dafür wird sich eine breit abgestützte Arbeitsgruppe des Dachverbands der Wirtschaft einsetzen.

Für Interessierte hat das Eidg. Finanzdepartement (EFD) am Montag in Bern eine Informationsveranstaltung zum geplanten Finanzdienstleistungsgesetz durchgeführt. Am 28. März 2012 beauftragte der Bundesrat das EFD, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zur Verbesserung des Kundenschutzes beim Vertrieb von Finanzprodukten zu erarbeiten. In einer Gesamtschau soll in einem ersten Schritt der Bedarf an Anpassung und Vereinheitlichung aufsichts- und privatrechtlicher Bestimmungen für den gesamten schweizerischen Finanzmarkt evaluiert werden. Die Schwerpunkte werden hierbei auf den Kundenschutz, die Stärkung des Wettbewerbs im Inland sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Finanzplatzes gelegt. In einem zweiten Schritt soll ein für sämtliche Finanzdienstleister einheitliches Gesetz geschaffen werden, das insbesondere die fünf Themenbereiche Unterstellung, Crossborder, Produkt, Vertrieb und Rechtsdurchsetzung regelt. Es ist beabsichtigt, den Vernehmlassungsentwurf zum Finanzdienstleistungsgesetz dem Bundesrat im Herbst 2013 zu unterbreiten.

economiesuisse begrüsst die offene Informationspolitik des EFD und die transparenten Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Erarbeitung des Finanzdienstleistungsgesetzes. Der Dachverband der Wirtschaft wird sich aus einer gesamtwirtschaftlichen Sicht zum neuen Finanzdienstleistungsgesetz äussern. Dazu hat er bereits vor geraumer Zeit eine breit abgestützte Arbeitsgruppe ins Leben gerufen.

Für economiesuisse muss das Finanzdienstleistungsgesetz primär die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Finanzplatzes stärken. Dies beinhaltet auch die Sicherstellung des Marktzugangs schweizerischer Finanzdienstleister in ausländische Märkte. Ein prosperierender Finanzplatz ist für die volkswirtschaftliche Wohlfahrt der Schweiz wichtig. Beim Kundenschutz werden überbordende Regulierungen, die die Kunden bevormunden und volkswirtschaftlich schädliche Effekte hervorrufen, strikte abgelehnt. Der Kundenschutz muss sich in einer Kosten-Nutzen-Analyse messen lassen.