Schiedsrichter mit roter Karte

Faire Spielregeln für den Wettbewerb

Der Bundesrat will das Kartellgesetz modernisieren. Mit der Berücksichtigung von Compliance-Programmen der Unternehmen und einer rechtsstaatlich besseren Trennung der Institutionen nimmt er wichtige Anliegen der Wirtschaft auf. Für economiesuisse ist ein wirksamer Wettbewerb mit einer effektiven Durchsetzung zentraler Faktor der Marktwirtschaft. Die vorgeschlagenen Änderungen führen zu einer erwünschten weiteren Angleichung an internationale Standards.

Auslöser der am Mittwoch präsentierten Vorschläge war eine Evaluation des Kartellgesetzes, zu welcher der Bundesrat mit der Revision von 2004 verpflichtet wurde. Der Dachverband der Schweizer Wirtschaft hat mit seiner eigenen Kommission für Wettbewerbsfragen eine Compliance-Programmen vor. Unternehmen, die Vorkehrungen zur Vermeidung von Gesetzesverstössen getroffen haben, sollen in Wettbewerbsverfahren milder bestraft werden. Gemäss Bundesrat und WEKO sei dies zwar bereits heute möglich, doch eine gesetzliche Verankerung bringt die längst überfällige Sicherheit.

Die Einführung eines Verbots von fünf Arten von horizontalen und vertikalen Absprachen erfolgt unter dem Eindruck der Frankenstärke. Bereits heute besteht die Möglichkeit, gegen volkswirtschaftlich schädliche Absprachen vorzugehen. Der Wechsel zu einem Teilkartellverbot ist somit nicht zwingend. Er kann jedoch zu Verfahrensvereinfachungen führen. Entscheidend ist für economiesuisse, dass die Beweislast nicht wie in der Vernehmlassung vorgeschlagen einseitig den Unternehmen aufgebürdet wird. Erst die konkrete Ausgestaltung der Vorlage in der Botschaft wird eine abschliessende Beurteilung ermöglichen. Es ist zu hoffen, dass dann auch die notwendige Analyse der ökonomischen Auswirkungen der vorgeschlagen Änderungen vorgenommen wird.