economiesuisse für „Too big to fail“-Vorlage im Sinne der Expertenkommission

An der Vorstandssitzung vom 21. März hat economiesuisse die Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Bankengesetzes („Too big to fail“-Gesetzgebung, TBTF) verabschiedet. Der Verband steht grundsätzlich hinter der Gesetzesrevision, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Abweichungen zum Bericht der Expertenkommission des Bundes aufgehoben werden.
Die Expertenkommission des Bundes hat im letzten Jahr hart um ein zweckmässiges Massnahmenpaket für die TBTF-Problematik gerungen. Ihre im Oktober 2010 präsentierte Lösung ist auf die Schweizer Verhältnisse abgestimmt. economiesuisse trägt diese für die Grossbanken scharfen Regulierungsvorschläge mit. Die Expertenkommission hat dabei stets betont, dass sich die Regulierung an den Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit auszurichten hat und die internationale Wettbewerbsfähigkeit unseres Finanzplatzes im Auge behalten muss. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf orientiert sich stark am Bericht der Expertenkommission. Der Vorschlag behält richtigerweise eine integrale Sichtweise und versucht der Problematik mit einem ausgeglichenen Mix von Massnahmen Herr zu werden. Es ist sicher nicht übertrieben, in diesem Zusammenhang von einem kohärenten „Gesamtwerk“ zu sprechen, dessen Eckwerte erhalten bleiben sollten. Andernfalls würde es seine Wirkung verfehlen und zu einer wirtschaftlich schädigenden Überregulierung führen.

Gesetzesbestimmungen und Interpretation auf Bericht der Expertenkommission abstimmen
Der Vorschlag des Bundesrats weicht aber vom Bericht der Expertenkommission in einigen wichtigen Punkten ab. Diese Abweichungen sollten beseitigt werden, damit economiesuisse die Vorlage unterstützen kann. Erstens sind aus der Sicht des Wirtschaftsdachverbands vereinzelte Anpassungen am Gesetzestext angebracht, wo dieser über die Vorschläge der Expertenkommission hinausgeht. Unsere Anpassungsvorschläge werden die Wirkung des Gesetzestextes jedoch nicht beeinflussen. Zweitens beantragen wir dort Änderungen, wo Bestimmungen gegen Sinn und Geist des Vorschlags der Expertenkommission verstossen. Hier geht es darum sicherzustellen, dass der Gesetzestext im Sinne des Berichts der Expertenkommission zum Tragen kommt. Beispielsweise ist die nun vorgesehene zwingende Wandlung der Cocos (Contingent Convertible) im Falle einer Überschreitung des Triggers ökonomisch kontraproduktiv und deshalb zu beseitigen. Oder eine Rabattierung muss Anreize setzen, dass Banken über einen Minimalstandard hinausgehen. Drittens ist für den Verlauf der Umsetzung bis Ende 2018 eine ausreichende Flexibilität zu wahren, um allfälligen internationalen Entwicklungen Rechnung tragen zu können. Dies war auch die klare Stellung der Expertenkommission. economiesuisse beantragt daher eine eingehende Überarbeitung des erläuternden Berichts auf Grundlage der Ergebnisse der Expertenkommission.

Qualität der Vorlage hat oberste Priorität
Die TBTF-Vorlage ist hoch komplex und die möglichen Auswirkungen auf die Industrie und den Finanzplatz sind gross. economiesuisse fordert daher, dass die Qualität der Vorlage oberste Priorität hat. Die Qualität und nicht politisches Kalkül muss den Zeitplan bestimmen.