Die Freizügigkeit für Notare und öffentliche Urkunden ist überfällig

11.10.2013

Auf einen Blick

economiesuisse begrüsst die Empfehlungen der Wettbewerbskommission, die Freizügigkeit auch für Notare und öffentliche Urkunden einzuführen. Damit werden unnötige Vorschriften abgebaut und der Binnenmarkt weiter gestärkt.

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Wie die Wettbewerbskommission (WEKO) heute mitteilte, Stellungnahme vom 26. März 2013 zum Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Öffentliche Beurkundung) betont, dass mit diesem Schritt die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarktes weiter gestärkt und damit ein ungerechtfertigtes Privileg einer einzelnen Berufsgruppe beseitigt wird. Zudem erleichtert die Freizügigkeit die Abwicklung von Grundstückstransaktionen.

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