Bundesrat stärkt Nutzerfinanzierung des ÖV nicht konsequent genug

Der Bundesrat hat heute über das weitere Vorgehen bezüglich Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) entschieden. Die Benutzerfinanzierung soll gestärkt werden, allerdings nicht im notwendigen Ausmass. Zusätzliche Bundessubventionen und eine neue Zweckbindung der direkten Bundessteuer lehnt die Wirtschaft ab.
​In seinem Beschluss zum weiteren Vorgehen in Sachen FABI hat der Bundesrat einige Anliegen der Wirtschaft aufgegriffen. So soll die Finanzierung der Bahninfrastruktur durch Benzinzollgelder (NEAT-Viertel) zeitlich begrenzt werden. Auch hält er an Verzinsung und Rückzahlung der FinöV-Schulden an den Bund fest. Die Kantone tragen an den Bahnausbau bei, und die Bundesmittel werden im Sinne von Höchstbeträgen nach oben begrenzt. Diese Elemente der geplanten Vorlage sind positiv und werden von der Wirtschaft begrüsst.

Bundesrat bricht frühere Versprechen
Daneben stehen wichtige unerfüllte Anliegen und Anpassungen an der Vorlage, die in eine falsche Richtung weisen. So will der Bund seinen jährlichen Beitrag an die Finanzierung der Bahninfrastruktur aus allgemeinen Bundesmitteln erhöhen. Der Vorschlag steht im Widerspruch zur Forderung der Wirtschaft, dass die Benutzerfinanzierung weiter zu stärken ist. Zudem soll die Rückzahlung der FinöV-Schulden weitere zwei Jahre nach hinten verschoben werden. Zum wiederholten Mal bricht der Bundesrat damit frühere Versprechen und Vorgaben.

Die Einführung einer neuen Zweckbindung von Einnahmen aus der direkten Bundessteuer, an der der Bundesrat grundsätzlich festhält, lehnt die Wirtschaft ab. Die vorgeschlagene Pauschalierung des Fahrkostenabzugs entspricht faktisch einer weiteren Querfinanzierung von der Strasse zur Schiene und stellt im Resultat eine Steuererhöhung dar. Anstelle einer neuen problematischen Zweckbindung sollten Potenziale für Effizienzsteuerungen konsequent ausgeschöpft werden. Über das Instrument der Trassenpreise ist auch die Benutzerfinanzierung weiter zu stärken.