Weltkarte

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur OECD-Mindeststeuer

Grosse, international tätige Unternehmen sollen zu mindestens 15 Prozent besteuert werden. Darauf haben sich über 130 Staaten im Grundsatz geeinigt. Hält sich die Schweiz nicht daran, dürfen andere Länder die fehlende Besteuerung nachholen. Das will der Bundesrat verhindern. Deshalb führt er vom 11. März bis 20. April eine Vernehmlassung über einen neuen Verfassungsartikel durch. Ziel ist es, dass Schweizer Unternehmen in der Schweiz Steuern bezahlen.

Auf Druck der 20 grossen Industrie- und Schwellenländer (G-20) legt die OECD einen enorm ambitionierten Zeitplan zur globalen Mindestbesteuerung vor. Setzen die Staaten die geforderten 15 Prozent bis 2024 nicht um, tritt eine Regel in Kraft, die anderen Staaten eine Nachbesteuerung erlaubt. Das stellt die Schweiz vor Herausforderungen. Rasches Handeln ist essenziel.

Verfassungsänderung mit wichtigen Eckpunkten

Der Bundesrat hat am 12. Januar 2022 reagiert und einen zielführenden Umsetzungsplan beschlossen. Zur Klärung wichtiger Grundsatzfragen schlägt der Bundesrat eine Verfassungsänderung vor. Basierend auf den Übergangsbestimmungen zum neuen Verfassungsartikel kann die Umsetzung in einer Verordnung konkretisiert und von den Kantonen umgesetzt werden. Diese föderale Lösung ist sachgerecht, gleichzeitig bietet die rasche Festlegung der Grundsätze den Unternehmen dringend erforderliche Planungssicherheit. Auf dieser Grundlage kann der Abfluss von Steuersubstrat vermieden und international tätige Schweizer Unternehmen können vor Zusatzbesteuerungen im Ausland geschützt werden. Gleichzeitig erhalten rein inländische Unternehmen/KMU die Sicherheit, von Steuererhöhungen verschont zu bleiben.

Verkürzte Vernehmlassung zur Grundsatzfrage eröffnet

Nun hat der Bundesrat eine verkürzte Vernehmlassung über den neuen Verfassungsartikel eröffnet. Die Verabschiedung der Botschaft an das Parlament ist bereits für Juni 2022 geplant, die parlamentarische Beratung soll bis Ende Jahr abgeschlossen sein. Die obligatorische Volksabstimmung findet schliesslich am 18. Juni 2023 statt. Zu beantworten gilt es folgende Grundsatzfrage: Soll die Schweiz grosse, international tätige Unternehmen gezielt stärker besteuern?

Wird die Frage bejaht, dann werden grosse Unternehmen in der Schweiz höhere Steuern bezahlen. In Verbindung mit den hohen Lohn- und anderen Standortkosten stellt dies eine Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts dar. Entsprechend wichtig sind Begleitmassnahmen. Die Wirtschaft verlangt, dass Bund und Kantone den finanziellen und rechtlichen Spielraum zur Standortförderung abklären und nutzen. Die Schweiz darf gegenüber wichtigen Konkurrenzstaaten nicht in Rückstand geraten. Der Erhalt der Standortattraktivität muss ein zentrales Element des Massnahmenplans sein, damit die einzigartigen staatlichen Leistungen für Schweizerinnen und Schweizer finanzierbar bleiben.

Technische Umsetzung des OECD-Regelwerks

Die technischen Details der Mindestbesteuerung können in einer temporären Verordnung des Bundesrats festgelegt und von den Kantonen direkt umgesetzt werden. Eine separate Vernehmlassung dazu ist ab Sommer 2022 vorgesehen. Definitiv verabschiedet würde die Verordnung im Laufe des Jahres 2023. Grundlage der Verordnung sind Übergangsbestimmungen zum neuen Verfassungsartikel. Die Bestimmungen folgen den neuen OECD-Regeln und setzen diese für die Schweiz um. Ein dauerhaft geltendes Gesetz zur Mindestbesteuerung soll anschliessend im ordentlichen Verfahren beschlossen werden und die temporäre Verordnung ablösen.

economiesuisse begleitet das Thema eng und wird die Vorlage im Anschluss an eine verkürzte Konsultation der Mitgliederorganisationen aus gesamtwirtschaftlicher Sicht beurteilen.