Bulle und Bär

Börsenäquivalenz: Diese fünf Dinge müssen Sie wissen

Die Verordnung zum Schutz des Schweizer Börsenplatzes sieht vor, dass Schweizer Wertpapiere nicht mehr an Börsen und in Handelssystemen in der EU gehandelt werden dürfen. Fünf Dinge, die Sie darüber wissen müssen. 

Worum geht es eigentlich? 

Der Bundesrat hat heute eine Verordnung zum Schutz des Schweizer Börsenplatzes verabschiedet. Diese sieht vor, dass Schweizer Wertpapiere nicht mehr an Börsen und in Handelssystemen in der EU gehandelt werden dürfen. Ohne solche Mehrfachkotierung entfällt das Erfordernis einer gleichwertigen Börsenregulierung in der Schweiz, resp. deren Anerkennung durch die EU-Kommission. Der Bundesrat hat so entschieden, weil gegenwärtig unsicher ist, ob die EU-Kommission die Äquivalenzanerkennung der Schweizer Börsenregulierung verlängern wird. 

Warum schon jetzt, die EU hat ja noch gar nicht entschieden? 

Die EU-Kommission wird noch vor Ende 2018 über die Verlängerung der Anerkennung der Äquivalenz entscheiden. Dabei braucht es eine Konsultation bei den EU-Staaten. Sollte die EU-Kommission keine Konsultation einleiten, läuft die auf ein Jahr befristete Anerkennung Ende Dezember aus. Die Umstellung der Börsensysteme braucht jedoch eine gewisse Zeit, damit die Schweizer Börse SIX und die Händler am 1. Januar 2019 bereit sind. 

Was geschieht, wenn die EU die Anerkennung verlängert? 

In diesem Fall dürfen Schweizer Titel auch weiterhin an EU-Börsen und Handelsplattformen gehandelt werden. Solche Bewilligungen hat die EU anderen ausländischen Börsen ausserhalb Europas bereits erteilt. 

Warum ist das so wichtig? 

Die Börse ist das Herz eines Kapitalmarktes und wichtig für die Finanzierung der Unternehmen. Ohne den Notfallplan hätte die Schweizer Börse riskiert, mehr als die Hälfte des Handelsvolumens – und damit ihrer Einnahmen zu verlieren. 

Wie ist die Position von economiesuisse? 

economiesuisse verlangt die zeitlich unbegrenzte Äquivalenzanerkennung der Schweizer Börsenregulierung durch die EU-Kommission. Sämtliche Bedingungen dafür sind nämlich erfüllt. Sollte die EU-Kommissionen aber entgegen der beidseitigen Wirtschaftsinteressen keine Verlängerung vornehmen, ist der Notfallplan die einzige Alternative. Deshalb unterstützt economiesuisse den Notfallplan des Bundesrates.