Zelten

Bilaterale III: Deutliche Zustimmung in der Vernehmlassung

05.12.2025

Auf einen Blick

  • In der Vernehmlassung ist eine grosse Mehrheit der Stellungnahmen zum neuen Vertragspaket positiv ausgefallen.
  • ​economiesuisse nimmt die Resultate der Vernehmlassung zur Kenntnis und begrüsst, dass der Bundesrat dem Parlament die Botschaft schon im kommenden Frühling vorlegen möchte.
  • ​Entscheidend ist nun eine schlanke und unternehmensfreundliche Umsetzung im Inland. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahme 14 zum Kündigungsschutz lehnt economiesuisse klar ab.​ 
     

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​​Am 31. Oktober 2025 wurde die Vernehmlassung zu den Bilateralen III offiziell abgeschlossen. Heute hat der Bundesrat eine umfassende Bilanz gezogen und erste Erkenntnisse präsentiert. economiesuisse nimmt die Resultate der Vernehmlassung zur Kenntnis und begrüsst, dass der Bundesrat beabsichtigt, dem Parlament die Botschaft zum neuen Vertragswerk schon im kommenden Frühling vorzulegen. Damit wird ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union unternommen.

​Grosse Zustimmung für die Bilateralen III

​Die Ergebnisse der Vernehmlassung zeigen eine breite Unterstützung in der Schweizer Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft: Insgesamt fiel eine klare Mehrheit aller 318 eingegangenen Stellungnahmen positiv aus. Ausser der SVP werden die Bilateralen III von allen massgeblichen politischen Parteien befürwortet. Besonders erfreulich ist, dass auch eine deutliche Mehrheit der Kantone das neue Abkommenspaket unterstützt. Diese breite Zustimmung unterstreicht die Relevanz der Bilateralen III für die Schweiz und zeigt, dass ein solides Fundament für die Weiterentwicklung der bilateralen Zusammenarbeit mit der EU vorhanden ist.

Unternehmensfreundliche Umsetzung zentral

​economiesuisse hat sich in der Vernehmlassung klar für das aussenpolitisch mit der EU ausgehandelte Vertragspaket ausgesprochen. Entscheidend für den Erfolg der Bilateralen III ist, dass die Umsetzung in der Schweizer Gesetzgebung effizient, schlank und unternehmensfreundlich erfolgt. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen erhalten bleibt und administrative Belastungen möglichst vermieden werden. Im Rahmen der Umsetzung des Stromabkommens muss beispielsweise die Komplexität der bestehenden Energie- und Stromversorgungsgesetzgebung unbedingt reduziert und nicht weiter erhöht werden. Dies gilt insbesondere für die Ausgestaltung der regulierten Grundversorgung.  

​Positiv bewertet economiesuisse, dass der Bundesrat die Forderung der Wirtschaft nach einem frühzeitigen Einbezug der relevanten politischen Akteure bei der Vorbereitung von EU-Rechtsakten (decision shaping) aufgenommen hat.  

​Flexibler Arbeitsmarkt muss gewahrt werden

​Der flexible Schweizer Arbeitsmarkt ist ein zentraler Erfolgsfaktor unserer Wirtschaft, den es zu bewahren gilt. Vor diesem Hintergrund lehnt economiesuisse die vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahme 14 zum Kündigungsschutz klar ab. Diese ist sachfremd und hat mit den Bilateralen III gar nichts zu tun. Der Bundesrat ist hier gefordert, mit den Sozialpartnern eine Lösung zu finden.  

​Seit über 25 Jahren trägt der bilaterale Weg zum Wohlstand der Schweiz bei. Die Schweizer Unternehmen und die Bevölkerung profitieren deutlich von einer engen Zusammenarbeit mit der EU in Schlüsselbereichen. Es spricht deshalb alles dafür, diesen Kurs weiterzuverfolgen. ​ 

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