Berufsgeheimnisschutz für Patentanwälte stärkt Innovationsstandort Schweiz

​Der Ständerat hat am Montag die Vorlage über das anwaltliche Berufsgeheimnis beraten. Er hat sich mit 23:17 Stimmen dem Nationalrat angeschlossen und verleiht somit sämtlichen Patentanwältinnen und Patentanwälten in der Schweiz den Berufsgeheimnisschutz. Der Innovationsstandort Schweiz wird damit im internationalen Umfeld gestärkt.
​Mit seiner Vorlage will der Bundesrat die anwaltlichen Berufsgeheimnisse in verfahrensrechtlicher Hinsicht präzisieren. Der Ständerat hat sich am Montag bei der letzten Differenz dem Nationalrat angeschlossen. Danach sind auch Dokumente, die von schweizerischen Patentanwältinnen oder Patentanwälten im Rahmen von Patentprozessen verfasst wurden, von der Herausgabepflicht befreit. Dieser Entscheid ist zu begrüssen. Denn ohne dieses ausdrückliche «attorney client privilege» besteht insbesondere in US-amerikanischen Streitfällen die grosse Gefahr, dass aufgrund eines sogenannten «Discovery-Verfahrens» der Gegenpartei die gesamte Korrespondenz auszuliefern ist.

economiesuisse begrüsst, dass sämtliche schweizerische Patentanwältinnen und Patentanwälte – unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis – von der Herausgabepflicht befreit werden. Während der Revision wurden verschiedene Varianten dieses Schutzes vor der Herausgabepflicht geprüft, die aus Sicht der Wirtschaft unzureichend waren. Der Ständerat hat nun mit 23:17 Stimmen eine Lösung gutgeheissen, die Schweizer Unternehmen in internationalen Patentstreitverfahren vor ausländischer Ausforschung genügend schützt. Dies betrifft ebenfalls Verletzungsgutachten oder Gutachten über die Rechtsbeständigkeit von Patenten, die unternehmensinterne Patentanwälte im Rahmen von Patentprozessen verfassen. Durch den besseren Schutz der Dokumente von Mandanten schweizerischer Patentanwältinnen und Patentanwälte wird unser Innovationsstandort gestärkt.

Aus den genannten Gründen wäre es zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz wünschbar, dass das «attorney client privilege» zumindest im internationalen Umfeld endlich auf sämtliche schweizerischen Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen ausgedehnt würde, wie es insbesondere das längst fällige Unternehmensjuristengesetz fordert.