

APK-N sagt Ja zu Mercosur-Abkommen – zusätzliche Hürden müssen verhindert werden
06.05.2026
Auf einen Blick
- Klares Signal für Freihandel gerade in geopolitisch unsicheren Zeiten: Die APK-N empfiehlt das EFTA-Mercosur-Abkommen zur Genehmigung.
- Die Schweiz braucht rasch gleichwertige Marktzugänge für ihre Unternehmen, um Nachteile gegenüber der EU zu verhindern
- Keine Zusatzlast durch EUDR: Die EU-Entwaldungsverordnung ist hochkomplex und praxisfern. Ein vorschneller Nachvollzug der Schweiz würde neue Hürden schaffen.
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) empfiehlt das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Mercosur klar zur Genehmigung. In einer Zeit geopolitischer Spannungen, wachsendem Protektionismus und fragiler Lieferketten ist dieser Entscheid ein wichtiges Bekenntnis zu Freihandel, Diversifizierung und internationaler Zusammenarbeit. Das Abkommen stärkt die wirtschaftliche Resilienz und baut die Präsenz der Schweiz in einem strategisch wichtigen Wachstumsraum mit über 270 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten aus.
Schweiz darf nicht hinter EU zurückfallen
Der Handlungsdruck für die Schweiz ist gestiegen. Die EU wendet ihr eigenes Mercosur-Abkommen seit dem 1. Mai 2026 bereits vorläufig an. Damit profitieren EU-Unternehmen schrittweise von besseren Marktzugängen, tieferen Zöllen und einfacheren Handelsbedingungen. Für Schweizer Unternehmen entsteht dadurch ein konkretes Risiko der Diskriminierung.
Schweizer Exporteure stehen in den Mercosur-Märkten oft direkt im Wettbewerb mit Unternehmen aus der EU, etwa in der Pharmaindustrie, im Maschinenbau, bei Präzisionsinstrumenten, chemischen Produkten, Uhren oder Lebensmitteln. Wenn EU-Anbieter früher von Zollvorteilen profitieren, geraten Schweizer Unternehmen preislich und strategisch unter Druck. Genau das muss die Schweiz verhindern.
EUDR: keine Zusatzlast für ein strategisches Abkommen
Kritisch ist die von der APK-N eingebrachte Ergänzung zur Übernahme der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Entwaldungsfreie Lieferketten sind ein richtiges Ziel. Die EUDR ist jedoch hochkomplex und administrativ schwerfällig. Auch von den Mercosur-Staaten selbst wird die Verordnung als einseitige Regel mit hohen Compliance-Kosten kritisiert.
Ein vorschneller Nachvollzug durch die Schweiz könnte zum Bumerang werden, erst recht als Zusatzlast für ein handelspolitisch wichtiges Abkommen. Die Schweiz sollte keine zusätzliche Regulierung übernehmen, deren Wirkung und Praktikabilität selbst in der EU noch umstritten sind.
Jetzt ist der Nationalrat am Zug
Nun muss der Nationalrat nachziehen. Gerade weil die EU bereits vorangeht, braucht es jetzt eine rasche, schlanke und wirtschaftsfreundliche Genehmigung – ohne neue Hürden für Schweizer Unternehmen. Die Verknüpfung mit der EUDR ist daher abzulehnen.
Was bringt das EFTA-Mercosur-Abkommen?
- Die Exportnation Schweiz erhält einen besseren Zugang zum südamerikanischen Markt mit grossem Wachstumspotenzial.
- Das Abkommen fördert die Diversifizierung der Schweizer Handelsbeziehungen in einem geopolitisch unsicheren Umfeld
- Hohe Zölle werden weitgehend abgeschafft und Wettbewerbsnachteile gegenüber Konkurrenten aus der EU und weiteren Märkten eliminiert.
- Rechtssicherheit, Investitionsbedingungen und der Schutz geistigen Eigentums werden verbessert.
- Das Abkommen verankert Nachhaltigkeit rechtsverbindlich mit klaren Verpflichtungen zu Klima-, Wald-, Meeres- und Biodiversitätsschutz sowie zu Arbeitnehmerrechten.
Mehr Informationen finden Sie in unserem dossierpolitik.
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