Verordnung über die Umsetzung von Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der Gasversorgung in einer schweren Mangellage: Stellungnahme economiesuisse

25.11.2025

Das Solidaritätsabkommen im Gasbereich stützt die Energieversorgung der Schweiz in einer Mangellage. Die Umsetzung auf Verordnungsstufe sollte sowohl aus Sicht der Angebots- als auch der Nachfrageseite nachgebessert werden. Angebotsseitig muss das Ausführungsrecht so schlank, klar und praxisnah wie möglich ausgestaltet werden, so dass es für die ausführenden Akteure umsetzbar ist, inkl. klaren Weisungsbefugnissen für den Delegierten der wirtschaftlichen Landesversorgung. Nachfrageseitig muss abgebildet sein, dass die «ungeschützten» Kunden, insb. die Industrie nicht direkt von Solidaritätsleistungen profitieren. Die verursachergerechte Weiterverrechnung der Kosten von Massnahmen soll deshalb in der Verordnung explizit nur für geschützte Kundinnen und Kunden gelten. 

Newsletter abonnieren

Jetzt hier zum Newsletter eintragen. Wenn Sie sich dafür anmelden, erhalten Sie ab nächster Woche alle aktuellen Informationen über die Wirtschaftspolitik sowie die Aktivitäten unseres Verbandes.

E-Mail-Adresse