Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen
29.08.2012
Das heutige Gebührensystem ist problembehaftet. Es ist intransparent und mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden. Eine Systemänderung ist unter diesen Vorzeichen angebracht. Allerdings sind Zwangsgebühren in jedem Fall ein schwerwiegender ordnungspolitischer Eingriff, der nur bei nachgewiesenem Marktversagen zu rechtfertigen ist. Entsprechend sollte auch die Frage gestellt werden, inwiefern und inwieweit das Marktversagen im Radio- und TV-Markt heute überhaupt noch gegeben ist.
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