Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über «Carrier Sanctions»

17.10.2012

economie­suisse begrüsst wie der Schwei­zeri­sche Arbeitgeberver­band die Ergänzung des Bundesgeset­zes über das In­formati­ons­sys­tem für den Aus­län­der- und den Asylbereich durch den neuen Bst. K in Art. 3 Abs. 2. Damit wird die Grundla­ge ge­schaffen, dass die Schwei­zer Arbeits­marktbehör­den ihre Auf­ga­ben im Be­reich Meldeverfah­ren effizient wahrnehmen können. Die geplan­ten Ände­run­gen im Zu­sammenhang mit den Sank­tionen gegen Transportun­ternehmen («Carri­er Sancti­ons») be­trach­tet economie­suisse als unverhältnismässig. Un­se­res Erachtens soll­ten Sank­tionen erst ergriffen wer­den, wenn die Behör­den fest­stel­len, dass ei­ne Fluggesellschaft systematisch auf Kontrol­len verzich­tet und so ihre Sorgfaltspf­licht ver­letzt.

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VNL_teilrevisionbundesgesetz_20121017.pdf
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