Vernehmlassung zur Änderung des gesetzlichen Verzugszinses (Art. 104 OR )
30.11.2010
economiesuisse unterstützt Massnahmen zur Verbesserung der Zahlungsmoral. Gerade die öffentliche Hand hält die Zahlungsfristen oft nicht ein. Es ist deshalb wichtig, dass die geplante Erhöhung des Verzugszinses auch für den Geschäftsverkehr mit den Behörden gilt. Wir beantragen die entsprechende Anpassung der Vorlage. Eine Erhöhung des Verzugszinses auf 10 Prozent ist aus Sicht von economiesuisse angemessen.
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vn_verzugszins_301110.pdf
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