Vernehmlassung zum Zusammenarbeits- und Souveränitätsschutzgesetz

31.05.2013

Aus Sicht der Wirt­schaft wird das vom Bundesrat vor­ge­schla­gene Zu­sammenarbeits- und Souve­ränitäts­schutzgesetz mit Skepsis be­ur­teilt. Es ent­hält zu viele offene Be­stimmun­gen und macht gegenüber aus­ländi­schen Behör­den Zuge­ständnis­se, ohne auf das Gegenrecht zu po­chen. Die Wirt­schaft ist ent­täuscht, dass der bundesrätli­che Ent­wurf kei­ne taugli­che Lösung für den drin­gend notwendigen gesetzlich ver­anker­ten Berufsgeheimnis­schutz für Un­ternehmensjuris­ten bzw. Un­ternehmens­anwälte im Schwei­zer Recht ent­hält.

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