Vernehmlassung zum Vorentwurf für eine Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs

13.08.2015

economie­suisse befürwortet die an­ge­strebte Neu­regelung der gewerbsmässigen Gläubigervertre­tung (Art. 27 SchKG). Wir un­ter­stüt­zen, dass die Kompe­tenz der Kantone, die gewerbsmässige Gläubigervertre­tung im Zwangsvollstreckungs­verfah­ren zu regeln, auf­geho­ben und stattdes­sen ei­ne Vertre­tungs­be­rechtigung zu­guns­ten jeder handlungs­fähigen Person ein­geführt wird. Damit wird schweizweit tätigen Un­ternehmen das Vor­gehen bei der Zwangsvollstreckung er­leich­tert. Das führt zu Kosteneinsparun­gen und ist ein weite­rer richti­ger Schritt in Rich­tung ei­nes einheitli­chen Binnen­markts und Vollstreckungs­raums.

Stellungnahme des SLV: Download PDF

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VLN_Revision SchKG_20131203.pdf
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