Vernehmlassungsantwort

Vernehmlassung zum Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023

Gemäss den bisherigen Bestimmungen fielen Fahrzeuge, die vor mehr als sechs Monaten vor der Zollanmeldung zum Verkehr im Ausland zugelassen wurden, nicht in den Geltungsbereich der CO₂-Emissionsvorschriften. Diese Frist soll nun von sechs auf zwölf Monate verlängert werden. Wir lehnen diesen «Swiss Finish» ab und schlagen im Gegenteil eine Anpassung an die EU-Regeln von drei Monaten vor, welche zahlreiche Vorzüge bietet.