Vernehmlassung zum Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz (KVAG)

09.05.2011

Der Bundesrat will mit dem neuen Krankenversi­cherungs-Auf­sichtsgesetz (KVAG) die Krankenversi­che­rer engma­schig regulie­ren. Im Sozi­alversi­cherungs­be­reich ist dies unnötig, da der Spielraum systembedingt be­reits stark ein­ge­schränkt ist. Die Wirt­schaft weist den Geset­zes­entwurf zurück, weil er den zukünftigen Herausforde­run­gen in der Grundversi­cherung nicht ge­recht wird.

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