Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungsabzugs (TBTF)

25.09.2017

Seit 2012 gelten für Banken in der Schweiz die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen des Too-big-to-fail (TBTF)-Regimes. Diese TBTF-Bestimmungen sollen verhindern, dass Banken im Krisenfall mit Steuergeldern gerettet werden müssten. Diese aufsichtsrechtlich zwingende Vorgabe lässt sich für Banken in der Schweiz nur dann sinnvoll umsetzen, wenn die Besteuerung der Beteiligungserträge im Sinne des bundesrätlichen Vorschlags angepasst wird. economiesuisse unterstützt deshalb diese Vorlage. Sie ist ein zwingend notwendiges Element für die vollständige Umsetzung der TBTF-Regelung auf den 1. Januar 2020 und sollte keinesfalls verzögert werden. 

Gleichzeitig wird mit dieser Vorlage ein grundsätzliches Problem des Beteiligungsabzugs im Zusammenhang mit Konzernfinanzierungsaktivitäten deutlich. Davon sind Konzernobergesellschaften sämtlicher Wirtschaftskreise betroffen.​ economiesuisse fordert den Bundesrat deshalb auf, eine Vorlage auszuarbeiten, die diesem gesamtwirtschaftlichen Interesse Rechnung trägt, ohne dabei die zwingende Lösung für systemrelevante Banken zu verzögern.

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