Vernehmlassung Stabilisierung AHV21
23.10.2018
Die Vernehmlassung zur Stabilisierung der AHV (AHV21) ist abgeschlossen. Im Reformentwurf setzt der Bundesrat hauptsächlich auf eine Zusatzfinanzierung der AHV über eine Mehrwertsteuererhöhung. Die einzige strukturelle Massnahme innerhalb der vorliegenden Reform ist die Angleichung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Deren Entlastungswirkung wird jedoch je nach Ausgestaltung der begleitenden Ausgleichsmassnahmen fast vollständig kompensiert.
Angesichts der demografischen Herausforderungen fordert economiesuisse einen ausgewogenen Mix aus finanzpolitischen und strukturellen Massnahmen. Der Umfang der Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer soll deshalb an die Nettoentlastung der im Rahmen der Reform umgesetzten strukturellen Massnahmen gekoppelt werden. Nur so kann aus Sicht des Wirtschaftsdachverbands eine nachhaltige, transparente und generationengerechte Stabilisierung der AHV gewährleistet werden.
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