Vernehmlassung Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer

06.12.2012

economie­suisse befürwortet die Ab­schaffung der «Heirats­strafe», denn dadurch lässt sich der Abhalte­effekt bei Zweiver­die­n­er­ehepaa­ren vermindern. Die Aus­ge­stal­tung der Vorla­ge überzeugt jedoch nicht. So erhöht das Modell ei­ner alternativen Steuerbe­rech­nung den Verwal­tungs­aufwand und verkompliziert das Steuersys­tem zusätzlich. Aus­serdem verstärken die neuen Steuer­abzüge die ohnehin be­reits steile Pro­gressi­on der direk­ten Bundes­steuer. Die Gegenfi­nanzierung muss sodann vollständig aus­gaben­seitig vor­genommen wer­den, wobei die Wachstums­effekte zu berücksichtigen sind. Letztlich ist die Vorla­ge im Kon­text der steuerpoliti­schen Prioritä­ten zu be­ur­teilen. Nach­dem in den letz­ten Jah­ren in ers­ter Li­nie die natürli­chen Personen ent­las­tet wur­den, muss nun ei­ner Re­form der Un­ternehmensbe­steuerung die höchste Priorität ein­geräumt wer­den. Auf­grund in­ternatio­naler Gegebenhei­ten ist ei­ne Un­ternehmens­steu­er­re­form III zur Si­cherung und Stärkung der At­traktivität der Schweiz als Un­ternehmens­stand­ort unabdingbar. 

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VNL_paarundfamilienbesteuerung_20120512.pdf
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