Vernehmlassung Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung der Mehrwertsteuer
28.05.2026
Eine starke Wirtschaft setzt physische Sicherheit voraus. Trotz den erheblichen negativen Auswirkungen von Steuererhöhungen unterstützt economiesuisse deshalb eine Erhöhung der Mehrwertsteuer unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer beträgt maximal 0.5 Prozentpunkte, ist auf Verfassungsstufe auf höchstens zehn Jahre befristet und dient ausschliesslich der Finanzierung von Rüstungsbeschaffungen zur Stärkung der militärischen Sicherheit.
- Die zusätzliche Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.3 Prozentpunkte zur Finanzierung anderer Ausgaben – insbesondere des Aufrüstungsziels von 1 Prozent des BIP bis 2032 sowie ziviler Sicherheitsaufgaben – wird abgelehnt. Diese Ausgaben sind durch Umschichtungen innerhalb des Bundeshaushalts zu finanzieren.
- Die Schuldenbremse bleibt unangetastet und ist auch bei der Finanzierung der Rüstungsausgaben über den Rüstungsfonds strikt einzuhalten.
Die Übergangsbestimmungen zur Abfederung der administrativen und wirtschaftlichen Folgen kurzfristiger Mehrwertsteuererhöhungen für Unternehmen werden grundsätzlich begrüsst, müssen jedoch einfacher und praktikabler ausgestaltet sein.
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