Umsetzung der Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen: Stellungnahme economiesuisse
07.07.2026
Die Wirtschaft unterstützt die Einführung der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS). Der vorliegende Verordnungsentwurf schafft jedoch noch keine ausreichenden Voraussetzungen für eine effiziente und praxistaugliche Umsetzung dieser Reform. Zusätzliche administrative Anforderungen, unverhältnismässige Prüfprozesse und neue Parallelstrukturen gefährden die Versorgungssicherheit und verursachen unnötigen Mehraufwand. Zudem dürfen die Verordnungen der laufenden Tarifentwicklung nicht vorgreifen und den Gestaltungsspielraum der Tarifpartner nicht einschränken. Sie sind auf die zwingend notwendigen Vorgaben für die Umsetzung von EFAS zu beschränken. Bei der Umsetzung sind bestehende Prozesse konsequent zu nutzen, Doppelspurigkeiten zu vermeiden und Geschäfts- sowie Berufsgeheimnisse zu wahren. Dabei ist zwischen den unterschiedlichen Datenbedürfnissen zu unterscheiden. Für staatliche Planungs- und Aufsichtsaufgaben genügen aggregierte Daten, während Krankenversicherer für Tarifverhandlungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen detaillierte Daten benötigen. Schliesslich sind verbindlich geregelte Akontozahlungen der Kantone an die Gemeinsame Einrichtung KVG sowie ein direkter Zugang der Leistungserbringer zum nationalen Wohnsitzregister erforderlich, um die Finanzierung sicherzustellen und administrative Prozesse zu vereinfachen.
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