Totalrevision des Meteorologiegesetzes

21.10.2011

economie­suisse begrüsst die Aus­la­gerung der Auf­ga­ben der Meteoro­logie und Kli­mato­logie in ei­ne öff­entlich-rechtli­che An­stalt mit ei­ge­ner Rechts­persönlichkeit und ei­ge­ner Rech­nung als Teil der Massnah­men der Auf­gabenüber­prüfung (AÜP) des Bun­des. Für economie­suisse ist ent­schei­dend, dass der Wettbewerb zwi­schen MeteoSchweiz und den priva­ten Anbietern von meteoro­logi­schen Dienst­leis­tun­gen nicht ver­zerrt wird. Es dürfen kei­ne Quersubventionierun­gen der gewerbli­chen Tätigkei­ten des neuen In­sti­tuts stattfin­den. Schliesslich stellt sich die grundsätzli­che Fra­ge, ob heu­te noch ein be­rechtigtes In­ter­esse an ei­nem staatlich betriebe­nen In­sti­tut für Meteoro­logie und Kli­mato­logie be­steht.

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VNL_Meteorologiegesetz_MetG.pdf
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