Totalrevision des Meteorologiegesetzes
21.10.2011
economiesuisse begrüsst die Auslagerung der Aufgaben der Meteorologie und Klimatologie in eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung als Teil der Massnahmen der Aufgabenüberprüfung (AÜP) des Bundes. Für economiesuisse ist entscheidend, dass der Wettbewerb zwischen MeteoSchweiz und den privaten Anbietern von meteorologischen Dienstleistungen nicht verzerrt wird. Es dürfen keine Quersubventionierungen der gewerblichen Tätigkeiten des neuen Instituts stattfinden. Schliesslich stellt sich die grundsätzliche Frage, ob heute noch ein berechtigtes Interesse an einem staatlich betriebenen Institut für Meteorologie und Klimatologie besteht.
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VNL_Meteorologiegesetz_MetG.pdf
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