Totalrevision der Kernenergiehaftpflichtverordnung

28.06.2013

Der Ent­wurf der Kern­en­ergiehaftpf­lichtver­ord­nung sieht vor, die Deckung von 1200 Mil­lionen Eu­ro für Kernkraft­werke und je Transport separat festzulegen. Für die­se Auf­tren­nung existiert für economie­suisse weder in den in­ternatio­na­len Über­ein­kommen noch im neuen Kern­en­ergiehaftpf­lichtgesetz ei­ne ent­spre­chen­de Grundla­ge. Auch in der politi­schen Debatte stand ei­ne Abkehr vom Prinzip ei­nes Ge­samtbe­trags zur Deckung sämt­li­cher Risiken, wie es in den in­ternatio­na­len Über­ein­kommen festgelegt ist, nie zur Diskussi­on. economie­suisse be­an­tragt daher, dass die ent­spre­chen­den Artikel angepasst werden und dass den Be­stimmun­gen in den Über­ein­kommen und im Gesetz Rech­nung ge­tra­gen wird.

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VNL_Kernernegiehaftordnung_20130628.pdf
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