Stimmrechtsberater: Regulierung muss bei den richtigen Akteuren ansetzen

04.09.2026

economiesuisse lehnt die vorgeschlagene Offenlegungspflicht für den Einsatz von Stimmrechtsberatern ab. Mögliche Interessenkonflikte sind zwar ein berechtigtes regulatorisches Anliegen. Der Vorentwurf setzt jedoch bei den Gesellschaften statt den Stimmrechtsberatern und damit bei den falschen Adressaten an: Die Unternehmen sollen konzernweit Dienstleistungen abklären und offenlegen, obwohl Umfang und Grenzen dieser Pflicht unklar bleiben. Damit entstehen zusätzliche Rechtsunsicherheit und Haftungsrisiken.

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