Stellungnahme zur Überführung der Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur in das FinfraG
04.03.2022
Mit der angestrebten Überführung der Schutzmassnahme der Schweizer Börseninfrastruktur in ordentliches Recht wird die rechtliche Grundlage für den Schutz und Erhalt einer funktionsfähigen Schweizer Börseninfrastruktur als wesentliches Element des Schweizer Finanzsystems geschaffen.
Nebst der grundsätzlichen Überführung ins ordentliche Recht begrüssen wir ebenso die unveränderte inhaltliche Übernahme des bestehenden und etablierten Verordnungstextes in das FinfraG.
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