Stellungnahme zur Trassenpreisrevision 2021 – Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung

30.04.2019

Für die Benutzung des Schienennetzes muss ein sogenannter Trassenpreis entrichtet werden, der grundsätzlich die Grenzkosten jedes verkehrenden Zuges deckt. Der Bundesrat schlägt vor, diesen Trassenpreis ab 2021 zu reduzieren und insbesondere im Güterverkehr neue Preisbildungskomponenten einzuführen. economiesuisse hält den Preisnachlass zwar für sachgerecht, ist jedoch der Ansicht, dass die übrigen Systemanpassungen die wichtigen Prinzipien der Transparenz, Kostenwahrheit und Verursachergerechtigkeit nicht stärken, sondern schwächen.

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