Stellungnahme zur Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts (Projekt Stretto 4)

31.01.2023

economiesuisse begrüsst die geplanten Änderungen im Grundsatz. Sie können zu einer Reduktion der Handelshemmnisse führen. An einzelnen Stellen braucht es jedoch zwingend Anpassungen, um vermeidbare Inkompatibilitäten zu den Regeln in der EU zu beseitigen.

Dies betrifft insbesondere die geplanten Änderungen der VIPaV. Allgemein ist bei diesen Bestimmungen zu kritisieren, dass die geplanten Änderungen in der Kommunikation der Vernehmlassung nicht erwähnt werden. Dies wiegt umso schwerer, als die geplante Anpassung materiell klar abzulehnen ist: Die Ausnahme des Cassis-de-Dijon-Prinzips erfolgt ohne nachvollziehbare Begründung, ist weitreichend, überschiessend und nicht erforderlich.

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20230131_Web_Stellungnahme economiesuisse_Anpassung Lebensmittelrecht.pdf
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