Stellungnahme zur Anhörung betreffend den Sachplan Fruchtfolgeflächen

02.04.2019

Bei der Überarbeitung des Sachplans Fruchtfolgeflächen (FFF) muss sein Zweck im Fokus stehen: Er dient der Sicherung der besten Landwirtschaftsböden zur Nahrungsmittelproduktion in Mangellagen. Dieser Zweck kann mit flexibleren Massnahmen – wie dem vorgesehenen Handel der FFF-Kontingente – auch in Zukunft erfüllt werden. Es gilt, die Flexibilisierung aber bereits bei Inkrafttreten des überarbeiteten Sachplans anzuwenden. Auch darf der Sachplan nicht mit anderen Schutzzielen vermischt werden und die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten übermässig einschränken. Der Sachplan muss dahingehend klar sein und entsprechend angepasst werden.

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