Stellungnahme zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes

06.05.2014

Wir an­erkennen die besonde­ren Umstän­de des Schienenverkehrs, die ei­ne spezialgesetzli­che Regelung erfordern. Das gel­ten­de Arbeits­zeitgesetz (AZG) ist jedoch ver­altet und bedarf ei­ner Anpassung an die heutigen gesellschaftli­chen und wirt­schaftli­chen Gegebenhei­ten. Insbesonde­re vor dem Hin­ter­grund des gerin­gen Wert­schöpfungs­poten­zi­als des Schienengüterverkehrs bedarf es aus Sicht von economie­suisse ei­ner weiter­gehen­den Flexibilisierung des AZG.

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VNL_Arbeitszeitgesetz_20140505.pdf
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