Stellungnahme zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung und der Krankenpflege-Leistungsverordnung
03.10.2019
Die Wirtschaft begrüsst die Anpassungen, welche die Verordnungen und Zulassungsvoraussetzungen an das neue GesGB angleichen. Jedoch lehnt economiesuisse die direkte Abrechnung von psychotherapeutischen Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung ab. Das stünde im Widerspruch mit den Bestrebungen des Bundesrats im Rahmen seiner gesundheitspolitischen Prioritäten, insbesondere der koordinierten Versorgung. Es braucht stattdessen koordinierende Massnahmen, wie sie beispielsweise in Alternativen Versicherungsmodellen (AVM) vorgesehen sind. Dementsprechend wäre es sinnvoller, wenn Psychotherapeuten nur innerhalb von AVM Leistungen in Eigenverantwortung erbringen können.
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