Stellungnahme zur Änderung der Grundbuchverordnung (GBV)

29.10.2018

Die Grundbuchverordnung bedarf im Bereich des elektronischen Zugangs zu Grundbuchdaten punktueller Anpassungen. Im Zentrum der von der Wirtschaft gewünschten Änderungen stehen Modalitäten des erweiterten Zugangs zu Grundbuchdaten im sogenannten Abrufverfahren.

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